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Versäumnisurteil mit Streitwertbeschluß

Verfasst: 11.09.2019, 10:24
von Ikarus
Hallo Ihr Lieben, finde leider nichts im Inet zu meiner Frage. Folgendes: Wir haben Klage beim LG eingereicht mit einem Streitwert von bis zu 10.000 €. Das LG war der Ansicht, daß hier ein Streitwert von 2.000,00 € ausreicht und hat an das AG abgegeben (wieso weshalb warum ist ein längerer Sachverhalt, da lief einiges schief). Es erging jetzt vom AG Versäumnisurteil und im Tenor wurden die miteingeklagten nicht anrechenbaren außergerichtlichen RA-Gebühren aus einem Streitwert von 10.000 € nunmehr herabgesetzt auf aus einem Streitwert von 2.000,00 €. Jetzt die Frage, wir können gegen das VU kein Rechtsmittel einlegen als Kläger. Allerdings Beschwerde gegen den im Urteil erlassenen Streitwertbeschluß. Sollte der Beschwerde abgeholfen werden, was passiert dann mit dem ausgeurteilten Betrag lt. VU? Oder können wir auch Gehörsrüge gegen das VU einlegen hinsichtlich der Kosten?

Re: Versäumnisurteil mit Streitwertbeschluß

Verfasst: 11.09.2019, 10:36
von Anahid
Meiner Meinung nach hätte bereits Rechtsmittel gegen den Verweisungsbeschluss eingelegt werden müssen, wenn Ihr der Auffassung wart, dass der Streitwert zu niedrig bemessen ist. Mit einer Gehörsrüge wirst Du wohl nicht durchkommen. Denn es wird wohl kaum abgegeben worden und sofort VU ergangen sein. Ihr hättet also schon durchaus die Möglichkeit gehabt, hier gegen den Streitwert und vor allem die Verweisung Gegendarstellungen vorzubringen (was nach Deinem Sachverhalt wohl nicht der Fall war). Grundsätzlich kannst Du jetzt Streitwertbeschwerde einlegen; an der Höhe der Urteilsforderung ändert sich dadurch allerdings nichts.

Re: Versäumnisurteil mit Streitwertbeschluß

Verfasst: 11.09.2019, 10:42
von Ikarus
Danke Dir. Verweisungsbeschluß ging uns am 02.09. zu. Und doch, VU erging sofort nach Abgabe.

Re: Versäumnisurteil mit Streitwertbeschluß

Verfasst: 11.09.2019, 13:45
von Anahid
Und das LG hat vorher nicht darauf hingewiesen, dass es beabsichtigt, den Streitwert runterzusetzen und den Rechtsstreit abzugeben? Dann wäre hier wohl auch eine Gehörsrüge möglich unabhängig davon, dass ja auch die Beschwerdefrist noch nicht abgelaufen sein dürfte. Dann fällt allerdings das VU weg. Ich frag mich, auf welcher Basis denn dann hier VU ergangen sein soll. :kopfkratz