Ich hatte gestern bereits in einem Beitrag nach einen Terminvertreter gefragt. Nach vorheriger Absprache mit der RSV hat diese mitgeteilt, dass sie Kosten durch die Ortsverschiedenheit zwischen Kanzleisitz und Gerichtsort bis zur Höhe einer 1,0 Gebühr übernehmen.
Gegenstandswert ist bis 1.500,00 €
Der Terminvertreter (wir haben die gesetzlichen Gebühren vereinbart) würde eine 0,65 VG bekommen zzgl. einer 0,3 Erhöhungsgebühr (2. Mandanten). Dann sind wir ja schon bei 0,95 VG (109,25 €). Wenn TV uns seiner Rechnung schickt, sind ja ja noch die Auslagenpauschale + MWSt drin.
Wie ist das mit der 1,0 Gebühr gemeint. Zahlt die RSV dann nur 115,00 € (bei GW bis 1.500,00 ) oder auch die darauf anfallende Kostenpauschale und MWSt?
RSV übernimmt Mehrkosten bis zur Höhe einer 1,0 Gebühr
- Adora Belle
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Ja, das gilt immer plus Auslagen. Und m.E. muss es korrekt auch 1,0 plus Erhöhung sein, weil regelmäßig die "Kosten eines Korrespondenzanwalts" übernommen werden.