Guten Morgen ihr Lieben,
ich habe heute mal eine rechtliche, wenn auch private Frage. Kennt sich jmd. von euch mit Urheberrechten aus?
Ich bin in einem Verein tätig, der für Frühchen und Sternchen näht, strickt, häkelt ... Die Frage wäre eben für diesen Verein.
In unseren Trauerboxen für die Sterneneltern befinden sich u. a. so genannte Häkelzwerge. Kleine sternförmige Zwerge mit einer Holzkugel als Kopf. Es sind Erinnerungsstücke.
Auf jeden Fall haben wir die Anleitung von einem Mitglied, welches laut eigener Aussage, diese Zwerge bereits seit 8 Jahren häkelt.
Jetzt wurden wir von einem großen Verein angeschrieben, dass wir ihren Häkelzwerg verwenden würden, diese Anleitung nur für sie erstellt worden sei und dass wir diesen sofort aus dem Programm zu nehmen hätten usw. und sie ansonsten rechtlich gegen uns vorgehen würden.
Es handelt sich wie gesagt um Häkelanleitungen … wenn jmd. häkeln kann, ist es ein leichtes so ein Teil herzustellen.
Ja, die Anleitungen sind ähnlich was den Körper angeht, ab die Mützen z. B. sind komplett anders.
Kann dann von einer Urheberverletzung gesprochen werden? Kann man das pauschalisieren?
Ich hoffe, ihr könnt uns helfen …
LG Alex
Urheberrecht bei Häkelanleitungen (im Zusammenhang mit ehrenamtlichem Verein)
- Adora Belle
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Auch wenn Euer Verein unterstützenswerte Ziele verfolgt, darf Deine Frage hier nicht beantwortet werden. Wendet Euch an einen RA.
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Das hatte ich fast befürchtet, wollte es aber wenigstens versucht haben. Trotzdem danken.Adora Belle hat geschrieben: ↑02.08.2019, 10:26Auch wenn Euer Verein unterstützenswerte Ziele verfolgt, darf Deine Frage hier nicht beantwortet werden. Wendet Euch an einen RA.
wir machen nur Familien- und Sozialrecht - der Rest stellt für mich böhmische Dörfer dar