Hallo, ich habe hier eine Versicherung (Gegner) die die Ermittlungsakte von uns übersandt haben wollten. Hab ich gemacht mit Kostennote wie folgt:
Pauschale für Aktenauszug: 26,00 €, Kopiekosten (29 Seiten): 14,50 €, Honorarauslagen Akteneinsicht: 12,00 € zzgl. MWSt.
Gezahlt wurden jetzt nur 45,22 € (statt 62,48 €) mit dem Hinweis: "Für die Einsicht der Ermittlungsakte übernehmen wir nur die übliche Gebühr".
Das ist das erste Mal das eine Versicherung wegen der Aktenübersendung kürzt. Gibt es irgendeine Rechtsprechung o.ä. woraus ersichtlich ist, dass die Versicherung auch die Kopiekosten zu tragen hat? Wollte etwas handfestes zurückschreiben.
Versicherung kürzt Kopiekosten für Aktenversendung
- Anahid
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Hatte ich noch nicht; aber wir rechnen da auch mittlerweile keine Kopierkosten ab, da die Ermittlungsakte hier gescannt und dann an die gegnerische Versicherung übermittelt wird. Also fallen hier gar keine Kopien an. Wenn das bei Euch aber anders ist, dann würde ich der Versicherung schreiben, dass neben der Pauschale auch die angefallenen Kopien zu erstatten sind.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.