Was passiert nach dem 2. VU?

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Tatjana H.
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#1

25.07.2019, 10:06

Morgen, :)

ich habe da mal eine ganz blöde Frage im Arbeitsrecht:

Wir verklagen für M jemanden. GS erscheint nicht im Termin und es ergeht VU.

GS legt Einspruch ein und es wird ein termin bestimmt. GS erscheint wieder nicht, es ergeht 2. VU!

Und jetzt habe ich das 2. VU vorliegen aber die GS kann dagegen nochmal Berufung einlegen? Geht das? Ich habe irgendwie im Hinterkopf, dass beim 2. VU Schluss ist.

Ich ahbe schon versucht, hier was zu finden darüber aber leider gehts immer um das erste VU :)

Liebe Grüße
Tatjana

218 etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen 81

Es ist unmöglich jemanden etwas beizubringen, von dem er glaubt, das er es schon weiß.

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Flauschig? Am Ar..... Ich würde dich mit einer Schaufel bürsten :haue
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#2

25.07.2019, 11:08

Folgen eines zweiten Versäumnisurteils

Das zweite Versäumnisurteil ist nur noch bedingt durch Rechtsmittel angreifbar, § 514 II ZPO. Eine Berufung ist nur insoweit möglich, als dass geltend gemacht wird, die Voraussetzungen für die zweite Säumnis hätten nicht vorgelegen oder aber die Säumnis sei unverschuldet gewesen.



Quelle: https://www.lecturio.de/magazin/zpo-zwe ... nisurteil/
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Tatjana H.
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#3

25.07.2019, 13:32

Danke :)

Wer entscheidet denn, ob die Säumnis unverschuldet war? Das Berufungsgericht? Muss ich dann dann abwarten, ob die GS in Berufung geht und dann lässt sich das Gericht erst mal sagen, wieso die GS versäumt hat?
Tatjana

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#4

25.07.2019, 15:13

Warum willst Du warten? Beim 2. VU wird doch die ZV nicht von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. :kopfkratz
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Tatjana H.
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#5

26.07.2019, 13:31

:patsch

Danke...

Die Hitze.
Tatjana

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