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Klagerubrum Schmerzensgeld

Verfasst: 17.07.2019, 09:56
von Lori79
Hallo Ihr Lieben,
bin irgendwie gerade total verunsichert. Wir haben einen neuen RA in die Kanzlei bekommen. Er hat eine Klage wegen Schmerzensgeld gefertigt. Ich sollte die Anlagen/Abschriften etc. fertig machen. Mir ist aufgefallen, dass er nur die Versicherung als Beklagte genommen hat.
Ich hätte auch den Unfallverursacher / Unfallgegner als Beklagten zu 2 genommen.
Es geht nur um Schmerzensgeld, den Rest hat die Versicherung gezahlt.
Danke Euch

Re: Klagerubrum Schmerzensgeld

Verfasst: 17.07.2019, 10:01
von Soenny
Wenn es eine Unfallsache ist und er die gegn. HV als Beklagte aufgeführt hat, ist das ok und reicht aus.

Re: Klagerubrum Schmerzensgeld

Verfasst: 17.07.2019, 16:54
von Anahid
Zur Erklärung warum das so ist:

Die Versicherung zweifelt hier ja wohl nicht an, dass sie haftet, denn sonst hätte sie ja alles andere nicht gezahlt. Nur dann, wenn der Unfallhergang im Streit ist, die Versicherung hier als keine oder eine zu niedrige Teilhaftung anerkennen will, wird auch der Fahrer des Gegnerfahrzeugs mit verklagt (was sehr oft dem Halter entspricht).

Re: Klagerubrum Schmerzensgeld

Verfasst: 16.10.2020, 10:05
von Lori79
Hallo Zusammen,
eine vielleicht komische / blöde Frage.
Unfallverursacher ist der Fahrer (Ehefrau), Halter der Ehemann.
Dann nehme ich doch beide auf in einer Klageschrift oder? + Versicherung
Danke Euch

Re: Klagerubrum Schmerzensgeld

Verfasst: 16.10.2020, 10:33
von Refa-99
Du kannst alle drei als Gesamtschuldner aufnehmen. Zwingend ist das je nach Einzelfall nicht, aber definitiv nie falsch

Re: Klagerubrum Schmerzensgeld

Verfasst: 16.10.2020, 11:01
von Anahid
Naja....grundsätzlich mal richtig, aus taktischen Gründen aber grundverkehrt.

Ist der Fahrer des gegnerischen Fahrzeugs nicht der Halter, dann würde ich den Halter selbst nicht mit verklagen, sondern nur die Versicherung und den Fahrer. Denn so nehme ich der Gegenseite die Möglichkeit Widerklage zu erheben. Aber man kann natürlich auch alle drei verklagen (macht ein Verkehrsrechtler aber nicht).

Re: Klagerubrum Schmerzensgeld

Verfasst: 16.10.2020, 13:16
von Refa-99
Inhaltlich kann das gut sein, ich mach Verkehrsrecht nur nebenbei, wenn meine Kollegin nicht da ist. Ich verstehe aber das Argument mit der Widerklage nicht, wieso sollte bei einer nicht gegen den Halter gerichteten Klage keine Widerklage möglich sein?

Re: Klagerubrum Schmerzensgeld

Verfasst: 16.10.2020, 13:50
von Anahid
Weil keiner berechtigt ist die Widerklage zu erheben. Widerklage kann ja nur jemand erheben, der selbst einen Schadensersatzanspruch hat. Den kann aber nur der Halter des gegnerischen Fahrzeugs haben; wird der nicht mit verklagt, kann auch keine Widerklage erfolgen.

Re: Klagerubrum Schmerzensgeld

Verfasst: 16.10.2020, 14:04
von Refa-99
Und warum ist das taktisch sinnvoll, wenn der Halter dann einfach eine eigene separate Klage anstreben kann?

Re: Klagerubrum Schmerzensgeld

Verfasst: 16.10.2020, 14:12
von Anahid
Das kommt drauf an. Ist bei Dir z.B. ebenfalls ein anderer Fahrer als der Halter gefahren, dann hast Du den als Zeugen. Während Du den Zeugen der Gegenseite (Fahrer) durch die Klage zur Partei machst, womit der Zeuge quasi wegfällt, hast Du aber dann immer noch Deinen Zeugen. Würde die Gegenseite Widerklage erheben, würden die natürlich ebenfalls Deinen Fahrer=Zeugen verklagen, womit Du Deinen Zeugen verlierst. Ob die dann ein eigenes Verfahren anstreben, steht ja nicht zur Debatte. Du musst halt überlegen was das Beste für Deine Partei ist in einem solchen Fall. Das war dann aber jetzt auch genug Verkehrsrechtsunterricht. ;)