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Frist zur Revisionserwiderung

Verfasst: 26.06.2019, 10:50
von SK0706
Wir haben die Revisionsbegründung der Gegenseite vom Bundesarbeitsgericht zugestellt bekommen. Haben aber keine Frist zur Erwiderung gesetzt bekommen. Laufen hier die gleichen Fristen wie bei der Berufung, also ein und zwei Monate?

:thx

Re: Frist zur Revisionserwiderung

Verfasst: 26.06.2019, 17:24
von Feldhamster
Ich kenne ehrlich gesagt überhaupt keine gesetzlichen Fristen für eine Berufungs- oder Revisionserwiderung. Nach meiner Ansicht steht es im Ermessen des Gerichts, eine Frist zu setzen, binnen derer eine Erwiderung erfolgen kann. Man muss ja nicht erwidern.
Die Frist zur Anschlussrevision des § 554 ZPO meinst du ja eher nicht, nach deiner Formulierung.

Re: Frist zur Revisionserwiderung

Verfasst: 27.06.2019, 09:04
von SK0706
Feldhamster hat geschrieben:
26.06.2019, 17:24
Ich kenne ehrlich gesagt überhaupt keine gesetzlichen Fristen für eine Berufungs- oder Revisionserwiderung. Nach meiner Ansicht steht es im Ermessen des Gerichts, eine Frist zu setzen, binnen derer eine Erwiderung erfolgen kann. Man muss ja nicht erwidern.
Die Frist zur Anschlussrevision des § 554 ZPO meinst du ja eher nicht, nach deiner Formulierung.
Bei der Berufung setzt das Gericht eine Frist von einem Monat. Zumindest hatte ich noch keine andere Frist. Es hat mich nur gewundert, dass wir für die Revisionserwiderung keine Frist gesetzt bekommen haben. Aber dann wird es wohl so sein. Ich danke dir :thx