außerg. Vergleich mit Klagrücknahme und dann Protokollierung
Verfasst: 20.06.2019, 15:29
Ihr Lieben,
meine Chefin hat mir für ihre Urlaubswoche eine Akte gegeben mit den Worten: "Schauen Sie mal, ob Ihnen was Schlaues einfällt. Ich weiß nicht mehr weiter!"
Tja, mir fällt auch nichts Schlaues ein, daher frage ich euch mal. Folgendes:
Wir haben ein Verfahren vor dem LG HH geführt (wir sind Beklagte) und dann einen außergerichtlichen Vergleich gemacht u. a. mit dem Punkt, dass die Klage zurückgenommen wird. Vergleich wurde geschlossen, Klägervertreter nimmt die Klage zurück, wir stimmen der Klagrücknahme zu. In dem Vergleich gibt es auch eine Kostenquote: Kläger 95 %, Beklagte (wir) 5 %. Wir schicken dem Klägervertreter eine Berechnung der Kosten mit der Bitte um Zahlung. Dieser leitet das an die RSV seines Mandanten weiter und muss dann feststellen, dass diese unsere Kosten ja nur auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels (KfB) übernimmt. Sodann beantragt der Klägervertreter die Protokollierung des Vergleichs, damit das Kostenfestsetzungsverfahren durchgeführt werden kann.
Chefin sagt natürlich, dass die Klage zurückgenommen wurde und daher nichts mehr protokolliert werden kann. Das Gericht weiß nicht was es machen soll. Mit letztem SS teilt der Klägervertreter auch mit, dass er das nur macht, weil sonst die RSV seines Mandanten die Kosten nicht zahlt.
Unsere Mandanten lehnen eine Protokollierung aus Prinzip ab.
Und nu? Es kann doch nichts mehr protokolliert werden, wenn die Klage zurückgenommen wurde. Und es kann doch nicht unser Problem sein, wenn der Klägervertreter das anscheinend vorher nicht mit der RSV besprochen hat, sonst hätte er ja vorher gemerkt, dass das so nicht funktioniert. Auch muss ja sein Mandant erstatten und nicht die RSV. Das müssen die doch unter sich klären.
Habt ihr noch eine schlaue Idee, was man vorbringen könnte oder wie wir hier sonst weiter kommen?
meine Chefin hat mir für ihre Urlaubswoche eine Akte gegeben mit den Worten: "Schauen Sie mal, ob Ihnen was Schlaues einfällt. Ich weiß nicht mehr weiter!"
Tja, mir fällt auch nichts Schlaues ein, daher frage ich euch mal. Folgendes:
Wir haben ein Verfahren vor dem LG HH geführt (wir sind Beklagte) und dann einen außergerichtlichen Vergleich gemacht u. a. mit dem Punkt, dass die Klage zurückgenommen wird. Vergleich wurde geschlossen, Klägervertreter nimmt die Klage zurück, wir stimmen der Klagrücknahme zu. In dem Vergleich gibt es auch eine Kostenquote: Kläger 95 %, Beklagte (wir) 5 %. Wir schicken dem Klägervertreter eine Berechnung der Kosten mit der Bitte um Zahlung. Dieser leitet das an die RSV seines Mandanten weiter und muss dann feststellen, dass diese unsere Kosten ja nur auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels (KfB) übernimmt. Sodann beantragt der Klägervertreter die Protokollierung des Vergleichs, damit das Kostenfestsetzungsverfahren durchgeführt werden kann.
Chefin sagt natürlich, dass die Klage zurückgenommen wurde und daher nichts mehr protokolliert werden kann. Das Gericht weiß nicht was es machen soll. Mit letztem SS teilt der Klägervertreter auch mit, dass er das nur macht, weil sonst die RSV seines Mandanten die Kosten nicht zahlt.
Unsere Mandanten lehnen eine Protokollierung aus Prinzip ab.
Und nu? Es kann doch nichts mehr protokolliert werden, wenn die Klage zurückgenommen wurde. Und es kann doch nicht unser Problem sein, wenn der Klägervertreter das anscheinend vorher nicht mit der RSV besprochen hat, sonst hätte er ja vorher gemerkt, dass das so nicht funktioniert. Auch muss ja sein Mandant erstatten und nicht die RSV. Das müssen die doch unter sich klären.
Habt ihr noch eine schlaue Idee, was man vorbringen könnte oder wie wir hier sonst weiter kommen?