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Formulierung

Verfasst: 04.06.2019, 09:44
von Ise
Hey Leute!

Mein Chef möchte dass ich eine RE für unsere Mandantin fertig mache in einer Scheidungssache. Wir gehen davon aus dass das Gericht den Streitwert auf 3.000 € festsetzen wird. Den Beschluss haben wir aber noch nicht, weil der Termin noch ansteht. Unsere Mandantin kommt von weit her und Chef möchte ihr die RE schon aushändigen. Er sagte also ich soll in der RE noch formulieren, dass sich der Streitwert nach unserer "Einschätzung" bzw. nach Einschätzung des Gerichts auf 3000€ belaufen wird.

Wie soll ich das bitte formulieren, damit es richtig klingt und nicht so, als würden wir uns einen Streitwert ausgedacht haben :panik

Hoffe jemand hat eine gute Idee :oops:

Re: Formulierung

Verfasst: 04.06.2019, 10:02
von Husky98
Du könntest schreiben, dass Ihr vorläufig von einem Wert in Höhe von 3.000 EUR ausgeht, vorbehaltlich der noch ausstehenden gerichtlichen Festsetzung.

Re: Formulierung

Verfasst: 04.06.2019, 10:15
von Anahid
Da Du eh nur eine Kostenvorschussrechnung machen kannst (Termin hat ja noch gar nicht stattgefunden), würde ich gar keinen Streitwert oder so angeben, sondern in die Rechnung schreiben Vorschuss gem. § 9 RVG und dann den Gesamtbetrag der Gebühren, die Ihr abrechnen wollt (z.B. wenn es nur um die TG geht 241,20 €).

Re: Formulierung

Verfasst: 04.06.2019, 13:41
von Feldhamster
Die 3000 stehen als Mindesstreitwert in § 43 FamGKG. Man kann sich also vorläufig darauf beziehen bei der Vorschussrechnung und später in der Endabrechnung nach dem dann festgesetzten Streitwert abrechnen.