Kostenfestsetzung nicht möglich?
Verfasst: 08.05.2019, 12:07
Hallo ihr Lieben, ich bräuchte mal eure Hilfe ob die Ansicht des Gerichts stimmt. Eventuell hab ich auch einfach nur einen Denkfehler
Also wie folgt. Vergleich vor Gerichts geschlossen. Wie üblich werden die Kosten gegeneinander aufgehoben. Kostenfestsetzung von uns beantragt.
Die Kosten des Rechtstreits betragen 168,25 €, wovon ja jede Partei 1/2 (84,12 €) zu tragen hat. Vom Gericht haben wir 138,12 überzahlte GK zurückbekommen. Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass eine Kostenfestsetzung nicht möglich ("zu dem Antrag auf Festsetzung der Gerichtskosten vom ... wird mitgeteilt, dass die Gerichtskosten mit Schlusskostenrechnung vom ..... ausgeglichen worden sind und eine Verrechnung bei der Gegenseite nicht erfolgt ist") ist und der Antrag zurückzunehmen ist.
Hab dann nochmal im groben hingeschrieben, das wir eine Erstattungsanspruch gegen die Beklagte i.H.v. 54,00 haben (138,12 erstattet - 84,12 (=1/2)=54 €)
Nun haben wir die 54,00 € erstattet bekommen, allerdings von der Landeshauptkasse und heute war das Schreiben des Gerichts im Briefkasten, dass nach nochmalige Prüfung die überzahlten GK i.H.v. 54 € erstattet werden, aber Kostenfestsetzung nicht möglich ist und der Antrag zurückgenommen werden soll.
Ich habe hier einen Denkfehler. Warum zahlt denn die Landeshauptkasse den Betrag, den wir eigentlich von der Beklagten hätten bekommen müssen?
Also wie folgt. Vergleich vor Gerichts geschlossen. Wie üblich werden die Kosten gegeneinander aufgehoben. Kostenfestsetzung von uns beantragt.
Die Kosten des Rechtstreits betragen 168,25 €, wovon ja jede Partei 1/2 (84,12 €) zu tragen hat. Vom Gericht haben wir 138,12 überzahlte GK zurückbekommen. Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass eine Kostenfestsetzung nicht möglich ("zu dem Antrag auf Festsetzung der Gerichtskosten vom ... wird mitgeteilt, dass die Gerichtskosten mit Schlusskostenrechnung vom ..... ausgeglichen worden sind und eine Verrechnung bei der Gegenseite nicht erfolgt ist") ist und der Antrag zurückzunehmen ist.
Hab dann nochmal im groben hingeschrieben, das wir eine Erstattungsanspruch gegen die Beklagte i.H.v. 54,00 haben (138,12 erstattet - 84,12 (=1/2)=54 €)
Nun haben wir die 54,00 € erstattet bekommen, allerdings von der Landeshauptkasse und heute war das Schreiben des Gerichts im Briefkasten, dass nach nochmalige Prüfung die überzahlten GK i.H.v. 54 € erstattet werden, aber Kostenfestsetzung nicht möglich ist und der Antrag zurückgenommen werden soll.
Ich habe hier einen Denkfehler. Warum zahlt denn die Landeshauptkasse den Betrag, den wir eigentlich von der Beklagten hätten bekommen müssen?