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Urlaubsvertretung für den Notar

Verfasst: 24.04.2019, 11:13
von Stromberg
Guten Morgen,

kann eine Anwältin (keine Notarin) Urlaubsvertretung machen für einen Notar in der gleichen Sozietät?

Wenn ja, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Danke

Re: Urlaubsvertretung für den Notar

Verfasst: 24.04.2019, 12:05
von ...
Siehe §39 BNotO. Die Voraussetzungen sind in Abs. 3 geregelt.

Re: Urlaubsvertretung für den Notar

Verfasst: 24.04.2019, 15:36
von Stromberg
Vielen Dank