Kündigung Arbeitnehmer

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renohamburg

#1

18.04.2019, 12:44

Ich habe einen Fall zu prüfen:


Im Arbeitsvertrag steht folgendes:

"Während der Laufzeit des Vertrages kann das AV von beiden Seiten unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden.
Soweit die gesetzlichen Bestimmungen eine Verlängerung der Kündigungsfrist für Kündigungen durch den Arbeitgeber vorsehen, so gelten diese Vorschriften auf für die Kündigung durch den Arbeitnehmer."


Heißt das jetzt, das wenn ich z.b. 10 Jahre im Büro tätig bin, dann verlängert sich ja die Kündigungsfrist für den ARBEITNEHMER.
Heißt das jetzt, dass sich dann meine Kündigungsfrist auch verlängert um genau die gleiche Zeit?
Ist das überhaupt "erlaubt" und "gültig"?


Ich meine natürlich den § 622 BGB:

(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

1.
zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
2.
fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
3.
acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
4.
zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
5.
zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
6.
15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
7.
20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.


Danke für Eure Hilfe
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Soenny
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...ist hier unabkömmlich !
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#2

19.04.2019, 20:40

:sorry das ist laut Forenregeln nicht erlaubte Rechtsberatung Bild

Deshalb :closed


http://www.foreno.de/foreno-hinweise.php --> Nr. 8

:thx
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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