Tätigkeit ohne direkten Auftrag des Mandanten
Verfasst: 20.03.2019, 10:21
Ein Mandant in einer Unfallsache (Mandant = Fahrzeughalter) hatte uns gebeten, seinen Bruder in der gleichen Sache (= Fahrer) in einer Owi-Sache zu vertreten. Es hat wieder ganz fürchterlich pressiert, VM wurde nicht schriftlich erteilt, direkter Kontakt zum Fahrer bestand nicht. Weil man das bei OWi-Sachen nicht unbedingt braucht, haben wir bei der STA vorgetragen, das Verfahren wurde daraufhin eingestellt. Wir haben dem Fahrer eine KN geschickt. Der Fahrzeughalter hat telefonisch immer wieder zugesagt, dass er sich darum kümmert usw. usf. Gekommen ist natürlich nix.
Wir debattieren grad, was wir machen sollen. Ich bin für ausbuchen, denn wir können die Auftragserteilung durch den Vertretenen nicht beweisen. Vom Fahrzeughalter können wir es meiner Ansicht nach auch nicht holen, weil wir die Leistung ja nicht für ihn erbracht haben. Chef meint, wir können die Kosten vom Fahrzeughalter holen, weil der uns beauftragt hatte, seinen Bruder zu vertreten. Ich halte das für zweifelhaft.
Wir debattieren grad, was wir machen sollen. Ich bin für ausbuchen, denn wir können die Auftragserteilung durch den Vertretenen nicht beweisen. Vom Fahrzeughalter können wir es meiner Ansicht nach auch nicht holen, weil wir die Leistung ja nicht für ihn erbracht haben. Chef meint, wir können die Kosten vom Fahrzeughalter holen, weil der uns beauftragt hatte, seinen Bruder zu vertreten. Ich halte das für zweifelhaft.