§ 106 Abs. 2 ZPO
Verfasst: 12.03.2019, 14:02
Hallöchen!
Ich hätte eine Frage bzgl. des im Betreff näher bezeichneten §. Also Sachverhalt: Ich hatte dem Gericht mitgeteilt, dass wir uns am KAA nicht beteiligen, da wir einen eigenständigen Festsetzungsantrag stellen, damit wir einen Titel haben und ich dann die Parteikosten des Mdt. abziehen und den Rest an die RSV weiterleiten kann. Das habe ich mal in einem Seminar so gelernt. Richtig klasse. Jedenfalls teilt die Gegenseite jetzt mit, dass es uns frei steht, daran nicht teilzunehmen, etwaige Mehrkosten aber dann zu unseren Lasten fallen. Ich frage mich jetzt, welche Mehrkosten denn anfallen könnten. Könnt ihr mir das sagen? Das wurde mir im Seminar nicht gesagt. Es hieß nur, sobald das Quotenvorrecht angewandt werden kann, sollte man dies tun, was ja auch sinnig ist. Aber über etwaige Mehrkosten wurde nicht gesprochen.
Ich hätte eine Frage bzgl. des im Betreff näher bezeichneten §. Also Sachverhalt: Ich hatte dem Gericht mitgeteilt, dass wir uns am KAA nicht beteiligen, da wir einen eigenständigen Festsetzungsantrag stellen, damit wir einen Titel haben und ich dann die Parteikosten des Mdt. abziehen und den Rest an die RSV weiterleiten kann. Das habe ich mal in einem Seminar so gelernt. Richtig klasse. Jedenfalls teilt die Gegenseite jetzt mit, dass es uns frei steht, daran nicht teilzunehmen, etwaige Mehrkosten aber dann zu unseren Lasten fallen. Ich frage mich jetzt, welche Mehrkosten denn anfallen könnten. Könnt ihr mir das sagen? Das wurde mir im Seminar nicht gesagt. Es hieß nur, sobald das Quotenvorrecht angewandt werden kann, sollte man dies tun, was ja auch sinnig ist. Aber über etwaige Mehrkosten wurde nicht gesprochen.