Hallo zusammen,
ist vielleicht eine doofe Frage. Aber ich komme gerade nicht weiter.
Wir haben nächste Woche eine Mandantin im Haus, die aufgrund einer geplanten künstlichen Befruchtung ein Beratungsgespräch beim Anwalt in Sachen Familienrecht vorweisen muss.
Hatte das schon einmal jemand und was schreibt man dann in diese Bescheinigung? Ich weiß grade nicht mehr weiter.
Liebe Grüße
ruebchen
Bescheinigung vom Anwalt
- Tigerle
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Ich hatte das noch nicht. Aber sinniger für mich wäre, wenn der Lebenspartner/Ehemann (der nicht gleichzeitig der Samenspender ist) der Mandantin eine Bestätigung braucht, dass er sich beraten hat lassen über die Folgen, wenn es zu einer Schwangerschaft kommt.
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Ich bin mir halt auch nicht sicher, ob der Mandantin so eine 0815 Bescheinigung ausreichen würde, nachdem Motto,
Hiermit bestätige ich die Beratung in ....
"verzweifelt grade"
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- Tigerle
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Ich würde einfach die Mandantin bitten, dass Sie Euch das Schreiben der Klinik, den Flyer oder irgendwas zukommen lässt, woraus Ihr entnehmen könnt, was für eine Bestätigung sie genau braucht.
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Ich würde einfach mal in so einer Klinik anrufen und nachfragen, über was genau der Mann und die Frau beraten werden sollen und anhand Auskunft der Klinik dann die Bescheinigung erstellen. Zudem weiß dann der RA auch, über was er beraten soll.
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Vielen Dank erstmal für die tollen Ratschläge.
Schlussendlich ist mir auch gar nichts anderes übrig geblieben, als in der Klinik anzurufen.
Für alle, die es interessiert.
Beraten werden und somit auch bescheinigt werden müssen folgende Punkte:
a) Vaterschaft
b) Abstammung
c) wirtschaftliche/ rechtliche Absicherung des Kindes (Errichtung von Vollmachten, letztwilligen Verfügungen)
Schlussendlich ist mir auch gar nichts anderes übrig geblieben, als in der Klinik anzurufen.
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a) Vaterschaft
b) Abstammung
c) wirtschaftliche/ rechtliche Absicherung des Kindes (Errichtung von Vollmachten, letztwilligen Verfügungen)