KFA nach Mandatsübernahme
Verfasst: 04.03.2019, 12:40
Hallo ihr Lieben,
meine Chefin und ich sind uns uneins, wie das mit dem KFA in folgendem Fall zu handhaben ist:
Wir haben ein Mandat übernommen. Die vorherige Vbv. hat das unterhaltsrechtliche Mandat (Volljährigenunterhalt) kurz vom GT niedergelegt. Wir haben lediglich dem Gericht mitgeteilt, dass wir die Mdt. vertreten, keiner von uns zum Termin erscheinen wird und keine Anträge gestellt werden.
Nun sollen wir einen KFA einreichen.
Ich bin der Meinung, dass auch die vorherige Vbv. angeschrieben und aufgefordert wurde, die Kosten bekannt zu geben und das jeder nur seine Kosten anmelden kann.
Meine Chefin meint, wir müssen die Kosten des gesamten Verfahrens mitteilen/geltend machen, weil wir ja das Mandat übernommen hätten, und dann ggf. mit der vorherigen Vbv. abstimmen.
Was ist richtig und wie geht ihr in solch einem Fall vor??
Vielen Dank im Voraus für eure Rückmeldung
meine Chefin und ich sind uns uneins, wie das mit dem KFA in folgendem Fall zu handhaben ist:
Wir haben ein Mandat übernommen. Die vorherige Vbv. hat das unterhaltsrechtliche Mandat (Volljährigenunterhalt) kurz vom GT niedergelegt. Wir haben lediglich dem Gericht mitgeteilt, dass wir die Mdt. vertreten, keiner von uns zum Termin erscheinen wird und keine Anträge gestellt werden.
Nun sollen wir einen KFA einreichen.
Ich bin der Meinung, dass auch die vorherige Vbv. angeschrieben und aufgefordert wurde, die Kosten bekannt zu geben und das jeder nur seine Kosten anmelden kann.
Meine Chefin meint, wir müssen die Kosten des gesamten Verfahrens mitteilen/geltend machen, weil wir ja das Mandat übernommen hätten, und dann ggf. mit der vorherigen Vbv. abstimmen.
Was ist richtig und wie geht ihr in solch einem Fall vor??
Vielen Dank im Voraus für eure Rückmeldung