Formulierung

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Ise
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#1

08.02.2019, 09:43

Hey Leute,

in einer Kindschaftssache haben wir die Ladung vom Gericht zur mündlichen Verhandlung erhalten. Der Termin war von unserer Ortschaft sehr weit weg (3 stündige Fahrt). Am Terminstage hat das Gericht dann angerufen und mitgeteilt, dass der Termin aufgrund familiärer Gründe nicht stattfinden kann und es würde ihnen sehr leid tun. Nichtsdestotrotz ist unser RA bereits hingefahren und natürlich bereits Stunden vorher, damit er rechtzeitig da ist. Er war auch schon so gut wie da. Nach dem ich ihn angerufen hatte und ihm mitteilte das der Termin abgesagt ist, hat er sich verständlicherweise aufgeregt. Naja..auf jeden Fall bekamen wir dann eine weitere Ladung, die Tage darauf und der Termin fand auch dementsprechend statt. Ich möchte jetzt 2x Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld abrechnen und möchte dem Gericht ordentlich erklären wie das zu Stande kommt, mit der doppel Abrechnung. Könnt ihr mir da mit der Formulierung helfen? Irgendwie klingt das bei mir so Plump.. :patsch :oops:
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Andy66
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#2

08.02.2019, 10:42

Wer hatte denn familiäre Gründe - der Richter oder der Gegner oder gar dessen RA?
Erfahrung ist das, was man bekommt, wenn man das was man will nicht kriegt
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Anahid
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#3

08.02.2019, 11:40

Rechne die Fahrtkosten für beide Termine ab (wenn der Anwalt nicht bis zum Gericht gefahren ist, dann für den abgesagtenTermin halt weniger) und schreib unter den KFA:

Die Reisekosten für den Termin am ....... sind angefallen, nachdem der Termin am Terminstag erst um ...... Uhr abgesagt wurde. Aufgrund der Entfernung zwischen Kanzleisitz und Gerichtsort war der Unterzeichner zum Zeitpunkt der Mitteilung über die Terminsaufhebung bereits unterwegs. Die Reisekosten sind damit in der angemeldeten Höhe erstattungsfähig.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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