Zustellung per Email

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Lori79
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#1

07.02.2019, 11:58

Hallo Ihr Lieben,
wir haben einen Bescheid durch die Stadt per Email erhalten am 07.01.2019 und daraufhin haben wir diesen Bescheid im Original per Rückschein am 21.01.2019 erhalten.
Rechtsbehelf: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden.
Meines Erachtens würde die Frist heute also am 07.02.2019 ablaufen: Mein Chef ist leider in Urlaub und ich weiß nicht, warum er da nichts dazu diktiert hat.
Oder meint Ihr die frist beginnt ab Zustellung des Originals per Rückschein?
Danke Euch
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mücki
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#2

07.02.2019, 12:10

Das dürfte davon abhängig sein, ob die Übermittlung in elektronischer Form zulässig ist. Vor dem Hintergrund, dass aber eine Zustellung per Rückschein (zusätzlich) erfolgt ist, würde ich - ohne Kenntnis des genauen Sachverhaltes - davon ausgehen, dass Fristen erst ab diesem Zeitpunkt zu laufen beginnen.

Grundsätzlich ist es aber so, dass die Bekanntgabe des Bescheides ausreichend ist, um die Frist zum Laufen zu bringen. Ich würde daher zunächst mal prüfen, ob die Übermittlung per E-Mail zulässig ist.

Aber mal am Rande: Sprecht ihr mit euren Chefs nicht vorab durch, welche Fristen oder Termine ggf. im Urlaub anfallen?
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Soenny
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#3

07.02.2019, 12:27

Was hat der Chef denn am 7.1. zur Frist gesagt? Er wird ja nicht seit dem in Urlaub sein.

Und Mücki: schön wenn das bei euch geht, hier mit ca. 700 laufenden Akten wäre das unmöglich.
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#4

07.02.2019, 13:41

Also bei uns wird das aber auch grundsätzlich gemacht, dass für die Zeit der Urlaubsabwesenheit vorher überprüft wird, welche Fristen für den Sachbearbeiter da ablaufen und ob er diese noch vorher erledigt oder ggf. Fristverlängerung beantragt werden muss. In die Verlegenheit, dass eine Frist abläuft während der sachbearbeitende Rechtsanwalt in Urlaub ist, kommen wir hier auch nicht.
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mücki
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#5

07.02.2019, 14:01

Soenny hat geschrieben:
07.02.2019, 12:27
... cut
Und Mücki: schön wenn das bei euch geht, hier mit ca. 700 laufenden Akten wäre das unmöglich.
In der Regel läuft es bei uns so ab, dass wir einen Ausdruck aus RAM machen, mit den Fristen die halt in der Zeit anstehen und diese per dringend wichtig eilig Mail an den RA schicken, vorher müssen wir die noch um die Fristen ergänzen, die nicht im RAM stehen (arbeite ja beim InsVw da haben wir RAM- und nicht-RAM-Akten :pfeif )
In meiner alten Kanzlei bin ich immer mit dem Ausdruck direkt zu meinem Chef gerannt aber da hatte ich natürlich keine 700 Akten, sondern vielleicht 300 und die wenigsten davon waren fristbehaftet. Ich finde aber schon, dass man da ein System finden sollte, zumindest wenn es nur eine begrenzte Auswahl an "Vertretern" gibt, sonst hat man ganz schnell n Haftungsproblem.
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#6

07.02.2019, 14:13

Deshalb meine Frage, was der Chef am 7.1. wegen der Frist gesagt hat. Es gibt auch Wochenfristen, wenn Cheffe dann gerade noch in Urlaub ist, muß ich auch zusehen, daß es weiter geht. Klar werden die bereits ersichtlichen Fristen vorher bearbeitet.
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#7

08.02.2019, 11:43

Da sich Lori aber am 07. (wo die Frist ablief) nicht mehr geäußert hat, dürfte das Problem wohl erledigt. sein.
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Lori79
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#8

20.02.2019, 09:31

Ich danke Euch. Ja mein Chef hat gesagt, ab Zustellung des Original würde die Frist abläufen.
Bei uns werden die Fristen eigentlich auch vorher besprochen und erledigt oder Fristverlängerungen halt, leider hat es diesmal - weswegen auch immer - meine Kollegin versäumt, mit meinem Chef die Angelegenheit zu besprechen bzw. sie ihn nochmal danach zu fragen, was mit der Akte ist.. Sie hat ihm die Akte hingelegt, jedoch nichts mehr weiter. Er hat nicht diktiert............ ich war leider krank.
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