Moin,
wir waren von einer GmbH & Co. KG beauftragt gewesen, eine Klage zu fertigen und einzureichen. Wir haben die Klage gefertigt und der Mdtin zur Durchsicht übersandt. Die GFin überraschte uns nun mit der Mitteilung, dass die GmbH & Co. KG ohne Liquidation zum Jahresanfang gelöscht wurde. Mein Chef bat mich nun zu prüfen, was zu tun ist bzw. wer nun Kläger ist. Die Klage ist noch nicht eingereicht.
Die GFin reichte uns einige Unterlagen bzgl. der Auflösung der GmbH & Co.KG herein (wurde in einem anderen Büro gemacht) und dort steht in u.a. der Anmeldung:
1. Die persönlich hafende Gesellschafterin XX GmbH ist am XX aus der Gesellschaft ausgeschieden.
2. Der gesamte Geschäftsbetrieb ist im Wege der Anwachsung auf Frau XY persönlich übergangen.
Ist jetzt Frau XY die Klägerin?
Wäre dies wirklich so einfach?
Ich habe in den letzten Tagen div. Fachliteratur und Internetseiten durchgeforstet, habe hierzu aber leider nichts handfestes gefunden.
Sonnige Grüßen aus dem Norden
Bipe
Klageverfahren bei gelöschter GmbH & Co. KG - wer ist Kläger?
- paralegal6
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will sie denn überhaupt klagen? Das solltet ihr mit ihr schon absprechen, da sie dann ja auch für eure Kosten haftet. Den Klagauftrag hat die KG erteilt. Ihr müsstet jetzt einen neuen von ihr erhalten
- AliceImWunderland
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Es ist jetzt eigentlich die Aufgabe von deinem Chef oder deiner Chefin zu prüfen, auf wen der Anspruch der GmbH & Co. KG übergegangen ist und wer jetzt klageberechtigt ist. Ohne genaue Kenntnisse des Sachverhaltes kann diese Frage ohnehin nicht beantwortet werden. Die Klärung der schuldrechtlichen Frage ist m.E. Sache eines Rechtsanwalts und nicht einer ReNo.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
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- mücki
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Sollte nicht die Mandantin oder besser deren GF wissen, wer nun Kläger bzw. euer Mandant ist?
P.S. Zumal sich die Frage stellen würde, ob es überhaupt eine Rechtsnachfolge gibt und die Forderung wirksam übergegangen ist.
P.S. Zumal sich die Frage stellen würde, ob es überhaupt eine Rechtsnachfolge gibt und die Forderung wirksam übergegangen ist.
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Wenn Frau XY die einzige Kommanditistin war, dann sind die Ausführungen zutreffend.bipe71 hat geschrieben: ↑22.01.2019, 10:36
Die GFin reichte uns einige Unterlagen bzgl. der Auflösung der GmbH & Co.KG herein (wurde in einem anderen Büro gemacht) und dort steht in u.a. der Anmeldung:
1. Die persönlich hafende Gesellschafterin XX GmbH ist am XX aus der Gesellschaft ausgeschieden.
2. Der gesamte Geschäftsbetrieb ist im Wege der Anwachsung auf Frau XY persönlich übergangen.
Durch Austritt der einzigen phG wäre die KG liquidationslos erloschen und das Vermögen der verbleibenden Gesellschafterin (Kommanditistin) angewachsen.
@mücki: Die GFin ging davon aus, dass nun die ausgeschiedene GmbH die Klägerin ist. Die wissen es auch nicht.
@... : schön, dann lag ich mit meiner Idee nicht ja nicht falsch. Jetzt werde ich es mal meinem Chef verklickern.
@... : schön, dann lag ich mit meiner Idee nicht ja nicht falsch. Jetzt werde ich es mal meinem Chef verklickern.
Das würde ich aber auch mal sagen.AliceImWunderland hat geschrieben: ↑22.01.2019, 11:45Es ist jetzt eigentlich die Aufgabe von deinem Chef oder deiner Chefin zu prüfen, auf wen der Anspruch der GmbH & Co. KG übergegangen ist und wer jetzt klageberechtigt ist. Ohne genaue Kenntnisse des Sachverhaltes kann diese Frage ohnehin nicht beantwortet werden. Die Klärung der schuldrechtlichen Frage ist m.E. Sache eines Rechtsanwalts und nicht einer ReNo.
Die Frage ist ja nicht primär, was mit der GmbH & Co KG passiert ist, sondern, was mit der Forderung passiert ist, die mit der Klage geltend gemacht werden soll.
Wenn diese Forderung im Rahmen der Anwachsung ebenfalls auf Frau XY übergegangen ist, ist sie die richtige Klägerin.