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Re: Weitergabe Vermögensverzeichnis

Verfasst: 23.01.2019, 10:00
von Crydea
Ich habe gerade keine Zeit mir ZV Akten zu suchen... aber steht nicht auf manchen Schreiben von den GVZ drauf, dass die Daten nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen und nach Zweckerreichung zu löschen sind?

und aus einem Seminar habe ich nur eine Notiz gefunden "VA darf nicht an Gläubiger übermittelt werden -> 802a ff 802d ZPO, nur Gläubiger darf nutzen".. ist ne Weile her, aber vlt hilft das weiter? Hab die Paragraphen gerade auch nicht im Kopf, hatte nur, wie gesagt, die Notiz dazu nochmal gefunden

LG

Re: Weitergabe Vermögensverzeichnis

Verfasst: 23.01.2019, 10:35
von AliceImWunderland
Mir erschließt sich gerade auch nicht, weshalb die RS das VV verlangt. Es sei denn, es wurde aus einem KFB vollstreckt, den die RS bezahlt hat und die RS möchte die ZV aus dem KFB nach Ablauf der VA selbst weiter führen. Dann bräuchte sie das VV zum Nachweis der entstandenen ZV-Kosten. Aber so ganz ohne Angaben zum Sachverhalt wird dir hier kaum einer helfen können....

Re: Weitergabe Vermögensverzeichnis

Verfasst: 23.01.2019, 10:47
von icerose
Crydea hat geschrieben:
23.01.2019, 10:00
aber steht nicht auf manchen Schreiben von den GVZ drauf, dass die Daten nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen und nach Zweckerreichung zu löschen sind?
Stimmt, hab ich aber bisher nur auf den Schreiben gesehen, mit den die berühmten Drittauskünfte übermittelt werden.

Re: Weitergabe Vermögensverzeichnis

Verfasst: 23.01.2019, 10:49
von Crydea
Zum Nachweis der ZV Kosten genügt aber auch der Rechnung des GV, dafür brauch man nicht das ganze VV

Re: Weitergabe Vermögensverzeichnis

Verfasst: 23.01.2019, 10:55
von icerose
Crydea hat geschrieben:
23.01.2019, 10:49
Zum Nachweis der ZV Kosten genügt aber auch der Rechnung des GV, dafür brauch man nicht das ganze VV
:zustimm

Re: Weitergabe Vermögensverzeichnis

Verfasst: 23.01.2019, 11:02
von Adora Belle
Wie wäre es denn, wenn wir hierzu
Adora Belle hat geschrieben:
23.01.2019, 09:59
Wozu will die RSV das VVZ? Wollen die selbst vollstrecken? Sind evtl die Ansprüche des Mandanten nach §86 VVG übergegangen?
mal auf Antwort warten?

Re: Weitergabe Vermögensverzeichnis

Verfasst: 23.01.2019, 11:46
von AliceImWunderland
icerose hat geschrieben:
23.01.2019, 10:55
Crydea hat geschrieben:
23.01.2019, 10:49
Zum Nachweis der ZV Kosten genügt aber auch der Rechnung des GV, dafür brauch man nicht das ganze VV
:zustimm
Die RA-Kosten stehen auf der GVZ-Kostenrechnung nicht drauf. Und noch nicht mal ein Gegenstandswert. In welcher Weise soll das ein Nachweis sein? :kopfkratz

Re: Weitergabe Vermögensverzeichnis

Verfasst: 23.01.2019, 11:49
von AliceImWunderland
Ich nehm alles zurück, Ihr habt Recht. War gerade im falschen Film.... :oops:

Re: Weitergabe Vermögensverzeichnis

Verfasst: 23.01.2019, 12:03
von Solifer
Übergegangen auf die Rechtschutzversicherung? Nein. Die Rechtsschutzversicherung zahlt nur die Rechnung. Anderes wäre mir neu.
Es ist ein ganz regulärer Fall. Wir betreiben die Zwangsvollstreckung für unseres Mandanten. Rechtsschutzversicherung zahlt die Rechnungen, da Mandant rechtsschutzversichert ist.
Warum die Rechtsschutzversicherung das VVZ haben will weiß ich auch nicht.

Re: Weitergabe Vermögensverzeichnis

Verfasst: 23.01.2019, 12:06
von icerose
Solifer hat geschrieben:
23.01.2019, 12:03
Warum die Rechtsschutzversicherung das VVZ haben will weiß ich auch nicht.
Ist der Schuldner villeicht Kunde bei denen? :lolaway Aber trotzdem wäre es dann nicht zulässig, denen das Verzeichnis zu schicken.
Also schick es nicht und lass die erstmal erklären, warum sie das wollen. ;)