Hallo,
ich bin hier neu und hoffe von Euch, dass Ihr mir weiterhelfen könnt.
Wir haben mittels PfüB, Zahlungsansprüche bei einem Drittschuldner gepfändet. Die nun vorliegende Drittschuldnererklärung sagt, dass ein Betrag (Monatsleistung) pfändbar ist, dieser aber bisher nicht fällig ist, da er mittels Rechnung "abgerufen" werden muss.
Meine Frage nun:
Muss eine Rechnung gelegt werden? Wenn ja, kann ich diese Rechnung legen (Betrag und Vertrag sind mir nun ja bekannt)?
Andere Lösungsvorschläge!?
Für Eure Hilfe bedanke ich mich.
Viele Grüße
Pfändung nur gegen Abrechnung/Rechnung
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
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Hallo und herzlich willkommen hier.
Ich denke, das ist vergleichbar mit der Bausparerpfändung - da wird auch erst gezahlt, wenn gekündigt wurde. Und das macht der, der gepfändet hat. Also meine ich, ja, es muss eine Rechnung - in diesem Fall durch dich - gelegt werden.
Ich denke, das ist vergleichbar mit der Bausparerpfändung - da wird auch erst gezahlt, wenn gekündigt wurde. Und das macht der, der gepfändet hat. Also meine ich, ja, es muss eine Rechnung - in diesem Fall durch dich - gelegt werden.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück