Hallo an Alle , ich bräuchte mal eure Hilfe und zwar geht es darum unser Mandant hat einen Bußgeldbescheid bekommen. Wir haben gegen diesen Einspruch eingelegt. Dann hat das Regierungspräsidium den bußgeldbescheid zurückgenommen, da es ein falsches Kennzeichen hatte. Es ist neuer Bußgeldbescheid ergangen.
Wir haben beantragt, dass das Regierungspräsidium die Kosten des Verfahrens übernimmt, da sie den Bußgeldbescheid zurückgenommen haben. Diese hat einen neuen Bußgeldbescheid erlassen.
Meine Frage, müssen die nicht die Kosten übernehmen für das Verfahren wo der Bußgeldbescheid zurückgenommen wurde.?
Vielen Dank für Eure Rückmeldung.
Rechtsprechung bezüglich Owi
- Adora Belle
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Nö, ist alles ein Verfahren, das falsche Kennzeichen ist heilbar. Die Kostenentscheidung bleibt dem neuen BGB bzw. dem weiteren Verfahren vorbehalten.