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Unterhaltsklagen mehrere Kinder nicht verheiratet

Verfasst: 16.01.2019, 09:21
von Naturini
Guten Morgen,

wir haben eine Mdtin die mit dem Gegner nicht verheiratet ist. Wir hatten den Gegner außergerichtlich zur Zahlung von Kindesunterhalt für die beiden Kinder aufgefordert aber er reagiert nicht. Jetzt wollen wir klagen. Können wir die Ansprüche der Kinder in einer Klage geltend machen oder müssen wir zwei Klagen einreichen weil es ja unterschiedliche Ansprüche sind?

Vielen Dank schon mal!

Re: Unterhaltsklagen mehrere Kinder nicht verheiratet

Verfasst: 16.01.2019, 10:23
von Badeschlappe26
M. E. beide Kinder, vertreten durch die Mutter, in eine Klage. Für die Gebühren Streitwerte addieren. Ist nur eine Sache.

Re: Unterhaltsklagen mehrere Kinder nicht verheiratet

Verfasst: 16.01.2019, 16:53
von Feldhamster
Genau. Ihr könnt alles in einem Verfahren geltend machen.
Als Verfahrenswert ist dann der UH-Rückstand zu addieren mit dem Jahreswert des lfd. Unterhalts.

Re: Unterhaltsklagen mehrere Kinder nicht verheiratet

Verfasst: 18.01.2019, 12:35
von Naturini
Danke!