Guten Morgen,
wir haben eine Mdtin die mit dem Gegner nicht verheiratet ist. Wir hatten den Gegner außergerichtlich zur Zahlung von Kindesunterhalt für die beiden Kinder aufgefordert aber er reagiert nicht. Jetzt wollen wir klagen. Können wir die Ansprüche der Kinder in einer Klage geltend machen oder müssen wir zwei Klagen einreichen weil es ja unterschiedliche Ansprüche sind?
Vielen Dank schon mal!
Unterhaltsklagen mehrere Kinder nicht verheiratet
- Badeschlappe26
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M. E. beide Kinder, vertreten durch die Mutter, in eine Klage. Für die Gebühren Streitwerte addieren. Ist nur eine Sache.
Es grüßt
die Schlappe
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Vorm Internet, vorm Internet - sitzt man sich schnell den Hintern fett. (geklaut)
die Schlappe
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Genau. Ihr könnt alles in einem Verfahren geltend machen.
Als Verfahrenswert ist dann der UH-Rückstand zu addieren mit dem Jahreswert des lfd. Unterhalts.
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