Mahnung gegen Rechtsschutzversicherung?

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Phil
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#1

09.01.2019, 15:09

Schönen guten Tag,

da ich nicht wusste wo genau ich das Thema erstellen sollte hab ich es mal hier unter Sonstiges gepackt.

Folgende Situation:

Wir haben eine Mandantin mit RSV gerichtlich vertreten. Wir haben im Vorfeld um Deckung gebeten und diese auch bewilligt bekommen. Das Verfahren endete in einem Vergleich. Wir haben unsere Abrechnung mit Bitte um Zahlung an den Rechtsschutzversicherer versendet und warten seither auf Zahlung. Dies war vor knapp 3 Monaten und bei telefonischer Nachfrage werden wir mit "Ich leite das weiter. Sie erhalten das innerhalb der nächsten Woche" vertröstet.

Wir wollten nun eine Mahnung schreiben, können wir hier die 40 € nach § 288 BGB und die Verzugszinsen geltend machen, obwohl Vertragspartner ja der Mandant ist?
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Adora Belle
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#2

09.01.2019, 15:30

Du hast Dir Deine Antwort schon selbst gegeben. Vertragspartner ist der Mandant, Ihr habt keine Ansprüche gegenüber der RSV, auch nicht aus der Deckungszusage.

Erfahrungsgemäß stimmt irgendwas im Vertrag nicht, wenn die RSV so lange Zeit ohne Begründung nicht leistet - im Klartext: meine erste Vermutung ist, dass der Mandant dort Beiträge schuldet. Das teilt Euch die Versicherung aus Datenschutzgründen aber nicht mit.

Euch bleibt nur, den Mandanten zur Klärung bzw. Zahlung aufzufordern.
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Soenny
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#3

09.01.2019, 15:46

Wenn es die All... ist, ist das mittlerweile normal, daß das so lange dauert. Ich schicke spätestens nach 4 Wochen ein Schreiben, daß die Zahlung bis ... 1 Woche später erwartet wirde, oder die Kosten gegenüber der Partei geltend gemacht werden. Das Schreiben geht dann auch an die Mandantschaft und im Normalfall kümmert die sich dann mit viel Gemecker darum, daß gezahlt wird.
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