EILT - Lebenshaltungskosten-Index

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Lucie
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Beiträge: 325
Registriert: 22.02.2006, 15:03

#1

02.05.2006, 14:25

Mhm, hab da ein Problemchen. Muss auch ganz schnell gehen, heut ist Fristablauf. Cheffe ist grad eingefallen, dass er was braucht, und zwar geht es um folgendes:

Wir vertreten den Mieter. Der hat eine Mieterhöhung aufgedrückt bekommen wie folgt:

"Erhöht sich der vom Statistischen Bundesamt der BRD festgestellte Lebenshaltungskostenindex aller privaten Haushalte mehr als 10 Punkte gegenüber dem Stand im Monat des Vertragsabschlusses (auf der Basis 1985 = 100), so kann der Vermieter eine Erhöhung des Mietzinses verlangen. .... Die Erhöhung um mehr als 10 Punkte war erstmals im September 2005 gem. Auskunft des Statistischen Bundesamtes Deutschland erreicht."

Vertragsabschluss war in 02/2001.

Das müsste ich mal nachrechnen. Im RA-Micro kann man das auch wunderbar tun, aber dort geht es erst 1991 los. Ich brauche aber den Vergleich zu 1985.

Kann mir jemand aushelfen mit dieser Info oder hat einen Link für mich?

Merci beaucoup!
PROBLEM ist nur ein unschönes Wort für HERAUSFORDERUNG
Lucie
Daueraktenbearbeiter(in)
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#2

02.05.2006, 14:41

So, mal selbst antworten. :oops:

Ich habe mich - da wir hier ja in den neuen Bundesländern sind - auch auf diese bezogen. Logisch, dass da 1985 nicht dabei sein kann, in der DDR gabs kein Statitisches Bundesamt.

Für die alten Bundesländer kann man das sehr wohl ab 1985 berechnen. Nunja... da kommt folgendes heraus:

vereinbarter Index: alte Bundesländer, alle privaten Haushalte

vereinbarter Punktwert: 10 Pkt. (1985)
umbasierter Punktwert: 7,5 Pkt.
letzte Anpassung: 02/2001

maßgeblicher Index für die Schwelle: VPI aus 2000=100
oberer Schwellenwert: 108,9
unterer Schwellenwert: 93,9

Ergebnis: Oberer Schwellenwert wurde mit dem Monat 09/2005 erreicht.Der aktuelle Indexwert (12/2005) liegt bei 109,6.

Der Gegner hat recht. :roll:
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