Hauptsache ohne Unterliegen in der Einstweiligen Entscheidung

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Antworten
max.1
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 2
Registriert: 14.12.2018, 11:25
Beruf: jurist

#1

14.12.2018, 11:38

Hallo aus München,

bin in einem einstweiligen Arrestverfahren zu einem Grundschuldbrief / Vollstreckungsgegenklage als Beklagter unterlegen , dann Beschwerde und schliesslich OLG , beides negativ, entsprechend wurden gegen meine Partei die gegnerischen Kosten festgesetzt und auch beglichen., In dem Hauptsacheverfahren haben wir dann faktisch gewonnen und einen Vergleich geschlossen mit Kostenaufhebung.
Die Kostenaufhebung in der Hauptsache schlägt auf die einstweilige durch, wie bekommt man jetzt die Beklagtenkosten der einsweiligen zurück ?

Gruss :thx :thx :thx :thx

danke für jeden Gedanken und tolles 2019 wünsch ich
Feldhamster
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1992
Registriert: 07.09.2018, 22:08
Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
Software: AnNoText
Wohnort: NRW

#2

14.12.2018, 12:14

max.1 hat geschrieben:
14.12.2018, 11:38

Die Kostenaufhebung in der Hauptsache schlägt auf die einstweilige durch...

Wie kommst du darauf?
Ist in dem Vergleich des Hauptsacheverfahrens was über die Kosten des Arrestverfahrens enthalten?

Arrest- und Hauptsacheverfahren sind nach § 17 Nr. 4 RVG verschiedene Angelegenheiten.
Antworten