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Unterbevollmächtigter schriftlich bestellen?

Verfasst: 12.12.2018, 12:03
von Lori79
Hallo Zusammen,
muss sich ein Unterbevollmächtigter, bevor er den Termin wahrnimmt schriftlich anzeigen, dass er den Termin wahrnehmen wird. Oder reicht es aus, wenn er einfach zum Termin geht mit der Vollmacht und die Anträge stellt ? (Zivilprozess).

Danke

Re: Unterbevollmächtigter schriftlich bestellen?

Verfasst: 12.12.2018, 12:09
von Feldhamster
Soweit ich weiß, reicht es aus, wenn der zum Termin geht und dann die Vollmacht vorlegt und verhandelt.

Re: Unterbevollmächtigter schriftlich bestellen?

Verfasst: 12.12.2018, 13:16
von Anahid
Ausreichen würde das. Ich zeig das hier allerdings immer sofort dem Gericht an. Stell Dir mal vor, der Termin wird aufgehoben, z.B. wegen Anerkenntnis. So hat man wenigstens kein Problem nachzuweisen, dass man bereits vorher als Unterbevollmächtigter beauftragt war und somit die Kosten der Unterbevollmächtigung auch mit in die Kostenfestsetzung aufzunehmen sind.

Re: Unterbevollmächtigter schriftlich bestellen?

Verfasst: 12.12.2018, 18:14
von Sonnenkind
Und unser örtliches Gericht möchte das auch immer schon vorab wissen. Ich habe dort mal angerufen und habe nachgefragt, wie sie es gerne haben möchte. Die Dame erklärte mir daraufhin, dass sie dann den zum Termin erscheinenden Anwalt bereits erfassen kann und dieser wäre eingetragen.