Gleichstellungsvereinbarung

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mücki
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#1

10.12.2018, 14:27

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich habe folgendes "Problem":

Wir hatten kürzlich Mitarbeitergespräche in denen wir gebeten wurden, Gleichstellungsvereinbarungen hinsichtlich der Kündigungsfristen zu unterzeichnen. Als Begründung wurde angeführt, dass das Unternehmen seine Mitarbeiter ja gern binden möchte. Das finde ich ja löblich aber die Art der Bindung finde ich echt grenzwertig. Noch hätte die Unterzeichnung einer solchen Vereinbarung keine deutlich spürbaren Konsequenzen für mich (ob nun 28 Tage oder ein Monat ist mir nun echt einerlei) aber fünf Jahre sind auch schnell rum.

Ich würde mich daher freuen, wenn ihr mir mal eure Meinungen zu dem Thema mitteilen könntet, da ich nicht weiß, ob ich jetzt maßlos übertreibe oder ob ich das vielleicht gar nicht so falsch sehe.

VG
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sh161
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#2

10.12.2018, 14:46

Soll heißen, für alle gibt es dann die gleiche Frist, egal ob 2 Jahre Betriebszugehörigkeit oder 20? :kopfkratz
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mücki
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#3

10.12.2018, 14:56

Das heisst, dass sich die Kündigungsfristen für den Arbeitnehmer genauso verlängern, wie für den Arbeitgeber:

nach 2 Jahren = 1 Monat
nach 5 Jahren = 2 Monate
nach 8 Jahren = 3 Monate usw. usf.
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SiBa
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#4

10.12.2018, 15:07

Hm... Bist du in deiner Kanzlei denn unglücklich und willst so schnell wie möglich weg? Dann könnte es nachteilig sein.
Musstest du das unterschreiben oder kann noch debattiert werden?
Ich denke, dein Arbeitgeber möchte sich vll nur absichern, weil grade echt Fachkraftmangel herrscht, oder?
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sh161
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#5

10.12.2018, 15:15

mücki hat geschrieben:
10.12.2018, 14:56
Das heisst, dass sich die Kündigungsfristen für den Arbeitnehmer genauso verlängern, wie für den Arbeitgeber:

nach 2 Jahren = 1 Monat
nach 5 Jahren = 2 Monate
nach 8 Jahren = 3 Monate usw. usf.
Ui, da hätte ich jetzt im Frühjahr ganz schön in die Röhre geguckt nach 22 Jahren Betriebszugehörigkeit. :augenreib Da wäre mein neuer (jetziger) Arbeitsplatz weg gewesen. :ka
Was ist denn der Vorteil für die Arbeitnehmer? "Nur" dass sie ihren Arbeitsplatz behalten dürfen?
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Feldhamster
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#6

10.12.2018, 15:17

Wenn gute Fachkräfte nach langer Zeit gehen wollen, sind die natürlich nicht schnell ersetzbar.
Aus Arbeitgebersicht kann ich verstehen, dass man gerne die längeren Kündigungszeiten auch den Arbeitnehmern "aufs Auge drücken" möchte. Aus Arbeitnehmersicht muss jeder für sich selbst entscheiden, ob er so eine Vereinbarung unterschreiben möchte.
Wobei ich der Meinung bin, dass gerade in den Kanzleien die RAe merken müssten, wenn die Angestellten unzufrieden mit ihren Arbeitsplätzen sind und dann eher das Gespräch suchen sollten, bevor sich der/die Angestellte nach einer anderen Stelle umsieht und eine überraschende Kündigung vorlegt.
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mücki
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#7

10.12.2018, 15:28

Es ist nicht so, dass ich hier mega unglücklich bin und jetzt und sofort weg will aber ich möchte mir halt schon die Option erhalten gehen zu können, wenn ich ein besseres Angebot erhalte, z.B. einen Arbeitsplatz in Wohnortnähe, sodass ich nicht mehr auf diese sch.... öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen bin. Deshalb sehe ich erstmal da gar nicht so ein Problem drin, weil ich noch nicht so lange hier bin aber wie gesagt, fünf Jahre sind auch schnell rum.

Ich muss ehrlich zugeben, dass ich nicht weiß, ob da noch Spielraum zum Debattieren ist, habe aber schon überlegt, mitzuteilen, dass ich momentan keine Notwendigkeit sehe, das zu unterschreiben (so nach dem Motto, da können wir nochmal drüber sprechen, wenn ich dann vier Jahre hier bin). Ich weiß noch nicht einmal, ob das alle Mitarbeiter bekommen haben.

Ich kann ja verstehen, dass in der heutigen Zeit jeder Arbeitgeber bemüht ist, sein Fachpersonal zu halten aber wie gesagt, diese Art der Arbeitnehmerbindung empfinde ich als ziemlich grenzwertig. Wenn man mich "halten" möchte dann am besten indem man meine Arbeit wertschätzt (den Spruch: Nicht gemeckert ist genug gelobt, finde ich total daneben). Das kann auch gerne durch eine Erhöhung des Gehalts oder des Urlaubs erfolgen aber durch eine Verlängerung der Kündigungsfristen, das hat für mich ein Geschmäckle.

Daher wollte ich das hier mal durchdiskutieren, um zu sehen, ob ich vielleicht überreagiere oder so.

P.S. Begründet wurde es tatsächlich damit, dass man ja ein Interesse habe, die Arbeitnehmer zu binden.
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#8

10.12.2018, 15:44

mücki hat geschrieben:
10.12.2018, 15:28
Wenn man mich "halten" möchte dann am besten indem man meine Arbeit wertschätzt. Das kann auch gerne durch eine Erhöhung des Gehalts oder des Urlaubs erfolgen ]

Ich stimme dir voll und ganz zu!!
Auch ein aufrichtiges "Danke schön", "gute Arbeit" oder sonstige Aussagen finde ich toll, höre es leider aber auch viel zu selten....
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#9

10.12.2018, 18:39

Feldhamster hat geschrieben:
10.12.2018, 15:17
Wobei ich der Meinung bin, dass gerade in den Kanzleien die RAe merken müssten, wenn die Angestellten unzufrieden mit ihren Arbeitsplätzen sind und dann eher das Gespräch suchen sollten, bevor sich der/die Angestellte nach einer anderen Stelle umsieht und eine überraschende Kündigung vorlegt.
Ganz genau. Sehe ich auch so...

Also wenn man gehen will, bleibt einem ja immer noch der Aufhebungsvertrag... wenn der alte Arbeitgeber mitspielt. Wenn der natürlich bockig ist, kann man nur hoffen, dass der neue Arbeitgeber vll noch ein bisschen auf einen warten kann...
Ansich finde ich es nicht schlimm... vorausgesetzt das Verhältnis mit dem Chef ist so gut, dass man über alles sprechen kann.
Wenn dem nicht so ist, würde ich über so eine Vereinbarung nochmal sprechen...
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#10

03.01.2019, 14:13

Hallo, Mücki,
was ist denn hieraus geworden?

P.S.: Ich habe eine solche Vereinbarung mit meinem Chef - der fiel nämlich auch aus allen Wolken, als am 3.12.12 meine Kündigung zum Jahresende auf seinem Tisch lag. Nun bin ich aber doch immer noch bei ihm - und das Verhältnis ist inzwischen um sooooooooooooooooo vieles besser - hier werde ich wohl bis zur Rente arbeiten (vorausgesetzt, es bleibt hier, wie es ist). ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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