Einspruch gegen VU trotz antragsgemäßer Entscheidung?!

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Marilyn82
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#1

06.12.2018, 11:53

Hallo zusammen,

ich brauche bitte mal eure Hilfe :panik

Gibt es die Möglichkeit, Einspruch gegen ein ergangenes Versäumnisurteil einzulegen, obwohl so entschieden wurde, wie von uns beantragt? Es geht darum, dass dem Gericht eine Zahlung der Gegenseite mitgeteilt wurde, die aber nie stattgefunden hat.....

Vielen Dank schon mal!!! :huepf
Feldhamster
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#2

06.12.2018, 13:07

Nach § 338 ZPO kann nur derjenige Einspruch einlegen, gegen den das VU ergangen ist. Das scheint bei euch nicht der Fall zu sein.

Die Urteilsberichtigung nach § 319 ZPO fällt mir noch ein, die u.a. bei Rechnungsfehlern möglich ist. Aber nach deiner Schilderung eher unwahrscheinlich...
Marilyn82
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#3

06.12.2018, 13:27

Vielen Dank, so hab ich mir das auch gedacht... na gut, aus Fehlern lernt man :-)
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