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Beschluss ohne Rechtsmittelbelehrung. Trotzdem Frist notieren?

Verfasst: 05.12.2018, 10:40
von Blondelicious
Hallo,

ich habe gerade eine Ausfertigung (keine vollstreckbare!) eines Beschlusses vom OLG mit riesigem Wappen als Deckblatt bekommen. Der wurde von einer Justizangestellten als Urkundsbeamtin ausgefertigt. Der Beschluss hat keine Rechtsmittelbelehrung am Ende. Muss ich hier trotzdem eine zwei Wochen Frist für die sofortige Beschwerde notieren? Oder kann man gegen den Beschluss kein Rechtsmittel einlegen? So einen Beschluss hatte ich bisher noch nie in der Post und brauche dringend Hilfe :(

Re: Beschluss ohne Rechtsmittelbelehrung. Trotzdem Frist notieren?

Verfasst: 05.12.2018, 10:55
von Feldhamster
§ 232 ZPO.
Da du vom OLG schreibst, dürfte es ein Verfahren mit Anwaltszwang sein, so dass § 232 S. 2 ZPO greift.
Zudem Zöller, 31. Auflage § 232 Rn1a: Fehlen der Belehnung hat keinen Einfluss auf Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit der Entscheidung oder den Lauf der Rechtsmittelfrist.

Re: Beschluss ohne Rechtsmittelbelehrung. Trotzdem Frist notieren?

Verfasst: 05.12.2018, 10:55
von Tigerle
In Verfahren, in denen Anwaltszwang besteht, muss keine Belehrung beigefügt werden siehe § 232 ZPO.

Re: Beschluss ohne Rechtsmittelbelehrung. Trotzdem Frist notieren?

Verfasst: 05.12.2018, 11:06
von Blondelicious
okay, aber zugelassen ist ein Rechtsmittel trotzdem?

Re: Beschluss ohne Rechtsmittelbelehrung. Trotzdem Frist notieren?

Verfasst: 05.12.2018, 11:15
von Feldhamster
Ja, siehe oben Kommentierung Zöller.

Re: Beschluss ohne Rechtsmittelbelehrung. Trotzdem Frist notieren?

Verfasst: 10.12.2018, 12:43
von likema31
Blondelicious hat geschrieben:
05.12.2018, 11:06
okay, aber zugelassen ist ein Rechtsmittel trotzdem?
Ja, wenn es ein RM gibt. Notfalls bleibt nur die Gehörsrüge oder Verfassungsbeschwerde bzw. Nichtzulassungsbeschwerde. Das muss man halt prüfen.

Re: Beschluss ohne Rechtsmittelbelehrung. Trotzdem Frist notieren?

Verfasst: 07.06.2019, 09:55
von Honig
Habe hierzu mal noch eine Frage (habe gerade echt keinen Durchblick):
Wir haben Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt, dieser wurde jetzt mit Beschluss abgelehnt. Ist hiergegen die sofortige Beschwerde möglich? :kopfkratz

Re: Beschluss ohne Rechtsmittelbelehrung. Trotzdem Frist notieren?

Verfasst: 07.06.2019, 10:36
von AliceImWunderland
Sofortige Beschwerde, 2 Wochen ab Zustellung, §§ 567, 569 ZPO