Einspruch gegen Strafbefehl Vollmacht im Original?

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Moschele11
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#1

23.11.2018, 13:33

Hallo Ihr Lieben,

sagt, muss beim Einspruch gegen einen Strafbefehl die Vollmacht im Original vorgelegt werden?

Ich bin mir hier wirklich unsicher, weil es ja mittlerweile hier ganz verschiedene Sichtweisen gibt.

Was meint Ihr?

Die Vollmacht, die ich vorlege, ist vom Mandanten unterschrieben und an uns per Mail zurückgereicht worden.

Reicht die Vorlage dieser aus?

Ich danke Euch für die Antworten

LG vom Moschele
Feldhamster
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#2

23.11.2018, 13:41

Ich füge Vollmachten immer nur in Kopie bei und das wurde bisher nie moniert.
Feldhamster
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#3

23.11.2018, 13:48

Reich den Einspruch doch per beA ein (wenn das Gericht für Strafsache das zulässt). Dann musst du Vollmacht als pdf beifügen und somit genügt deine mail-Vollmacht.
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Adora Belle
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#4

23.11.2018, 14:33

Wer Strafrecht im engeren Sinne betreibt, wird in den allermeisten Fällen überhaupt keine Vollmacht einreichen. Aus Gründen.
Moschele11
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#5

23.11.2018, 19:50

Hallo Ihr Lieben,

danke für Eure Antworten.

Das hat mir sehr geholfen.

LG vom Moschele
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skugga
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#6

24.11.2018, 14:05

Adora Belle hat geschrieben:
23.11.2018, 14:33
Wer Strafrecht im engeren Sinne betreibt, wird in den allermeisten Fällen überhaupt keine Vollmacht einreichen. Aus Gründen.
Zumal die anwaltliche Versicherung der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung ja nun auch völlig ausreichend ist.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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