Hallo Ihr Lieben,
unsere Mandantin hat vor dem Landgericht einen Vergleich geschlossen, in dem vereinbart wurde, dass die Klägerseite an unsere Mandantin eine Ratenzahlung leistet. DIeser kommen die Kläger nun nicht mehr nach.
Unser Vergleichsbeschluss war eine beglaubigte Abschrift. Diese haben wir mit Bitte um Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung an das Landgericht übersandt. Das Landgericht hat unter unsere beglaubigte Abschrift den Zusatz ,,Vorstehende Ausfertigung wird der Beklagten zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt.'' geschrieben und uns zurückgeschickt.
Meine Frage ist jetzt, ist dieser Vergleichsbeschluss schon vollstreckbar oder müssen wir den erst noch von Anwalt zu Anwalt zustellen?
Danke schon mal im Voraus für eure Hilfe,
Voraussetzungen eines vollstreckbaren Vergleichs
- SiBa
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Kaffee erreicht Stellen, wo Motivation nur schwer hinkommt!
Einen schönen Tag euch allen...
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