Re: Antrag Wiedereinsetzung gegen den Willen der Refa
Verfasst: 19.11.2018, 11:59
Menschlich/Moralisch ist das Verhalten des RA unter aller Kanone. Einer ReFa so in den Rücken zu fallen, um seinen eigenen A... zu retten und nicht die Berufshaftpflichtversicherung einschalten zu müssen und vor dem Mandanten mit reiner Weste dazustehen, ist ein Unding. Erschwerend kommt hinzu, dass er "Wiederholungstäter" ist. Ich würde das auf jeden Fall ggü. dem Chef und dem angestellten RA ansprechen. Vertrauen ist die Basis jeder guten Zusammenarbeit. Mir persönlich würde auch gegen den Strich gehen, dass ich ggü. dem Gericht und anderen Anwälten als Fehlertante dargestellt werde und ich evtl. deshalb bei späteren Bewerbungen einen so schlechten Ruf habe, dass die mich gleich aussortieren. Man kann ja nie ausschließen, dass der Anwalt, der jetzt auf der Gegenseite ist, später mal die Bewerbung prüft und sich an den Namen der ReFa erinnert, die das mit der Frist beim Kollegen verbockt hat. Ob die Kollegin mit der Faust in der Tasche die e. V. doch noch abgibt, um ihrem Chef (nicht dem angestellten RA) aus der Patsche zu helfen oder dabei bleibt, keine falsche e. V. abzugeben, ist allein ihre Entscheidung. Das Arbeitsverhältnis ist so oder so durch das Verhalten des Anwalts belastet. Je nach dem, wie der Chef mit der Situation umgeht (steht er dem RA oder der ReFa bei?), würde ich hier auch einen Jobwechsel in Betracht ziehen.