Antrag Wiedereinsetzung gegen den Willen der Refa

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Pitt
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#11

19.11.2018, 11:59

Menschlich/Moralisch ist das Verhalten des RA unter aller Kanone. Einer ReFa so in den Rücken zu fallen, um seinen eigenen A... zu retten und nicht die Berufshaftpflichtversicherung einschalten zu müssen und vor dem Mandanten mit reiner Weste dazustehen, ist ein Unding. Erschwerend kommt hinzu, dass er "Wiederholungstäter" ist. Ich würde das auf jeden Fall ggü. dem Chef und dem angestellten RA ansprechen. Vertrauen ist die Basis jeder guten Zusammenarbeit. Mir persönlich würde auch gegen den Strich gehen, dass ich ggü. dem Gericht und anderen Anwälten als Fehlertante dargestellt werde und ich evtl. deshalb bei späteren Bewerbungen einen so schlechten Ruf habe, dass die mich gleich aussortieren. Man kann ja nie ausschließen, dass der Anwalt, der jetzt auf der Gegenseite ist, später mal die Bewerbung prüft und sich an den Namen der ReFa erinnert, die das mit der Frist beim Kollegen verbockt hat. Ob die Kollegin mit der Faust in der Tasche die e. V. doch noch abgibt, um ihrem Chef (nicht dem angestellten RA) aus der Patsche zu helfen oder dabei bleibt, keine falsche e. V. abzugeben, ist allein ihre Entscheidung. Das Arbeitsverhältnis ist so oder so durch das Verhalten des Anwalts belastet. Je nach dem, wie der Chef mit der Situation umgeht (steht er dem RA oder der ReFa bei?), würde ich hier auch einen Jobwechsel in Betracht ziehen.
BBTB
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#12

20.11.2018, 09:57

Ich würde da sofort mit dem Hauptchef sprechen. Also ihm die Situation erklären und auch sagen, dass du nicht deinen Kopf hinhalten wirst für eine Situation, die definitiv nicht von dir verschuldet wurde.

Wenn ich einen Fehler mache und deswegen eine eV unterschreiben muss, dann soll es so sein. Aber bewusst Lügen, nur weil der Anwalt an dem Tag nichts gebacken bekommen hat trotz mehrfacher Erinnerungen und dann auch noch so verplant war, dass er sich ausnahmsweise evtl. mal selbst um die Versendung kümmern muss? Nein sorry, aber warum sollst du das auf deine Kappe nehmen?

Ob es zu einer Aussage kommt oder nicht: Lüge ist Lüge und das könnte ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren und würde auch nicht für jemanden arbeiten wollen, der mich so rücklings vor den Bus wirft, um sich selbst zu retten.
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Soenny
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#13

20.11.2018, 14:38

Die Kollegin bedankt sich bei euch für die hilfreichen Beiträge. Sie wird auf keinen Fall eine eV unterschreiben und auch keine Aussage machen. Über den Rest wird sie nachdenken und sich dann noch entscheiden.

Auch von mir Danke an alle ;)
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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