Antrag Wiedereinsetzung gegen den Willen der Refa

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Soenny
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#1

15.11.2018, 12:46

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen ;)

Ich bin von einer lieben Kollegin (die unerkannt bleiben möchte) gebeten worden, hier eine Frage zur Diskussion zu stellen, die vielleicht auch für andere User interessant ist.

Ich wäre euch dankbar, wenn ihr der Kollegin mit Rat zur Seite stehen könntet:
Mandant kommt zu uns schon mit einem VU und beauftragt uns, Einspruch einzulegen und ihn weiter zu vertreten. Ich lege die Akte an, gebe Sie dem RA (nicht der direkte Chef sondern ein RA in mittlerweile freier Mitarbeit) zum Einspruch schreiben... Er wird mehrfach an die Frist erinnert. Zum Feierabend erinnere ich nochmal und sage, bitte selber rausschicken weil sonst ist ja keiner mehr da.
Er schreibt den Einspruch und verfügt, dass er rausgeschickt wird (Von wem? ist doch keiner mehr da?) Rausgeschickt wird er tatsächlich aber nicht! Frist verpasst.

Jetzt -um sich rauszuwinden aus der Haftung- schlägt er vor, das Sekretariat (ich) als Schuldigen zu bezeichnen und Wiedereinsetzung zu beantragen. Da hat sich mir schon die Frage gestellt, ob ich das wirklich mitmachen muss. Ich habe eine Nacht drüber geschlafen und habe gesagt, dass ich das nicht in Ordnung finde... Sollte ich je dazu aussagen müssen, wäre ich nicht bereit zu lügen! Bitte anders lösen...

Jetzt komme ich nach meinem freien Tag wieder ins Büro und stelle fest: Er hat es trotzdem geschrieben! Alleine... mit meinem Namen als Schuldige...
Muss ich mir das gefallen lassen? Ich höre schon, wie die Justizstelle und der Richter die Augen rollen!
Und leider ist das auch nicht das erste Mal gewesen. In einigen anderen Alt-Sachen wurde auch schon Sekretariatsfehler als Begründung für sein Versagen geschrieben und das habe ich leider auch erst später mitbekommen (hat mir zum damaligen Zeitpunkt auch keiner gebeichtet!)

Was würdet ihr tun? Ich bin so wütend und einfach fassungslos über so viel Dreistigkeit!
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Sonnenkind
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#2

15.11.2018, 12:52

Ich würde in so einem Fall die RA-Kammer informieren. Sollte dann aber vorher klar sein, dass man sich dann lieber eine neue Stelle suchen sollte. Ich wäre mit so einem Vorgehen auch überhaupt nicht einverstanden und würde mir das auch nicht gefallen lassen.
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Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
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Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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Crydea
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#3

15.11.2018, 13:03

Was sagt denn der direkte Chef dazu?
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skugga
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#4

15.11.2018, 13:07

Ich finde das ja selbst bei Einverständnis schon eine haarige Sache - aber einfach mal so ohne Einverständnis ist wirklich ein absolutes No-Go!
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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AliceImWunderland
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#5

15.11.2018, 13:11

Schon krass, wie sich manch ein Anwalt von seiner Angestellten erpressbar macht.....
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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Ciara
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#6

15.11.2018, 13:13

Geht natürlich gar nicht. Eine eV kriegt er ja auch nicht ohne deine Unterschrift dafür und als Zeugin sollen die dich mal laden, da würde ich ihm aber erzählen, dass du da natürlich die Wahrheit sagen wirst.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
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#7

15.11.2018, 14:03

Geht gar nicht. Ich würde erstmal mit dem direkten Chef sprechen und dann mein weiteres Vorgehen überlegen.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Ramona A.
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#8

16.11.2018, 20:10

Wie hoch ist denn die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer "Aussage" der Sekretärin kommt??
Ich denke, dass Hauptproblem in dieser Sache ist doch, welche Meinung dieser Anwalt von seinem 'Personal' hat und dass sollte in jedem Fall auf dem Prüfstand stehen. Dieser Anwalt meint offensichtlich, seine Mitarbeiter sind für ihn Fußabtreter und er kann sie benutzen, wie er es für seine Zwecke braucht. Hier bedarf es einer gründlichen Erziehungsarbeit auch seitens seiner Kollegen. Aus meiner Sicht müssen die Mitarbeiter und auch die Berufskollegen diesem Anwalt klar machen, dass es so nicht geht. Möglicherweise haben andere Mitarbeiterinnen schon ähnliche Erfahrungen gemacht. Ich würde eine Besprechung mit den übrigen Chefs und dem betroffenen Anwalt abfordern, den Sachverhalt aus eigener Sicht schildern -möglicherweise haben es ja gar nicht alle mitgekriegt, was gelaufen ist- und klar machen, das bei einem nochmaligen Ereignis tatsächlich -zum eigenen Schutz- der Weg zur Anwaltskammer eröffnet wird (ob man das tatsächlich machen will, sei mal dahingestellt). Auch ein Chef braucht mal eine Abmahnung...
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mücki
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#9

19.11.2018, 08:29

Guten Morgen,

1. Ich glaube ohnehin, dass er damit durchkommt, weil ja dafür ein Verschulden (auch Fahrlässigkeit) des RA zweifelsfrei ausgeschlossen werden muss.

2. Ich glaube nicht, dass es zu einer Aussage kommen wird. ABER

3. Normalerweise muss eine e.V. vorgelegt werden. Ich würde daher mit meinem Chef sprechen und dabei klar machen, dass ich nicht gewillt bin, mich auf solche "Spielchen" einzulassen und schon gar nicht, wenn mich selbst tatsächlich keinerlei Verschulden trifft! Letztlich würde ich auch klar machen, dass auf dieser Basis eine Zusammenarbeit mit dem betreffenden RA nicht mehr möglich ist.

Wenn der Chef dann ein bisschen Grips im Kopf hat, trennt er sich lieber von dem RA als von der ReFa.

Wenn das nichts bringt, würde ich zum Einen zusehen, dass ich schnellstmöglich einen anderen Job finde und zum anderen dem betreffenden RA noch einmal klar machen, dass ich meinen Kopf nicht für seinen Fehler hin halte.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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Riverside
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#10

19.11.2018, 11:49

mrsgoalkeeper hat geschrieben:
15.11.2018, 14:03
Geht gar nicht. Ich würde erstmal mit dem direkten Chef sprechen und dann mein weiteres Vorgehen überlegen.
Das wäre auch mein Weg ... und ich würde auch gegenüber dem oberen Chef ausdrücklich klarstellen, dass ich keinesfalls eine falsche eV abgeben werde/würde, denn ohne die wird es meiner Meinung nach eh schwer, das Verfahren wieder in den vorherigen Stand zu setzen.
Dracarys!

Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
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