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Muschel
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#1
14.11.2018, 11:13
Hallo, ich habe das bisher noch nie gemacht und jetzt kommt schon zum 2 Mal eine Monierung des Gerichts bzgl. der Zinsen.
Hauptforderung beträgt = 20.000,00 €
Zinsen im VB vom 16.07.2016 bis 03.02.17 = 453,20
festgesetzte Kosten = 984,60 €
bisherige ZV Kosten = 358,88 € .
ZInsen habe ich nach der 1. Monierung so angegeben: "nebst 5 % -Punkte über dem Basiszinsatz aus 20.000,00 € seit 16.07.2016 = 1.893,03 €.
Jetzt kam bei der heutigen Monierung dass nur die Zinsen im VB (453,20 €) der Hauptforderung hinzugerechnet werden können.
Wie trage ich denn jetzt die übrigen Zinsen ein? Einfach mit 5 %-Punkte über dem Basiszinssatz seit dem 04.02.2017, aber dann keinen Wert hinschreiben?
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.)
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#2
14.11.2018, 11:22
Muschel hat geschrieben: ↑14.11.2018, 11:13
Wie trage ich denn jetzt die übrigen Zinsen ein? Einfach mit 5 %-Punkte über dem Basiszinssatz seit dem 04.02.2017, aber dann keinen Wert hinschreiben?
Ja.
Es ist unzulässig nicht bereits im Titel kapitalisierte Zinsen als Bestandteil der Hauptforderung einzutragen. Daher können diese Zinsen nur als Nebenforderung eingetragen werden.
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Muschel
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#3
14.11.2018, 11:39
Super, dann werde ich das mal so machen. Vielen lieben Dank.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.)