Hallo,
wir haben bei Gericht einen Antrag auf Berichtigung des Protokolls gestellt.
Das Gericht hat den Antrag zurückgewiesen.
Haben wir da ein Rechtsmittel? Ich finde dazu nix.
Gruß
Kerstin
Frist Ablehnung Protokollberichtigung
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Da lt. Zöller § 164 Rn 10 die Ablehnung durch Beschluss erfolgt, müsste das übliche Rechtsmittel gegen Beschlüsse gelten und somit die sofortige Beschwerde nach § 567 ZPO möglich sein, wenn die dortigen Voraussetzungen vorliegen. Diese sofortige Beschwerde ist nach § 569 innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen einzulegen.