EILIG! Nebenkostenantrag Klage Verkehrsrecht

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NadineK1979
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#1

09.11.2018, 07:24

Hallo in die Runde. Ich hoffe auf Euer Schwarmwissen bei den Verkehrsunfallsachbearbeitern unter Euch. Wir haben eine Klage eingereicht und nun hab ich ein Problem hinsichtlich der außergerichtlichen RA-Gebühren. Diese haben wir als Feststellungsantrag mit reingenommen. Mandant hat eine Rechtsschutzversicherung. Nun bestreitet die Gegenseite, dass die RS noch nicht gezahlt habe. Zwischenzeitlich haben wir einen Zahlungseingang der Versicherung in Höhe der außergerichtlichen RA-Gebühren, jedoch abzüglich der Selbstbeteiligung des Mandanten. Dieser hat die SB noch nicht gezahlt und wurde auch unsererseits erst heute dazu aufgefordert. Frist zur Stellungnahme läuft nächste Woche ab. Was mach ich nun mit meinem Feststellungsantrag. Kann ihn ja schlecht umwandeln in einen Zahlungsantrag oder? SB ist ja noch nicht gezahlt. Wie macht Ihr das denn? Ich hatte das noch nicht und eigentlich müsste das ja dauernd vorkommen. Ich danke Euch schon mal.... :wink2
Feldhamster
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#2

09.11.2018, 09:29

Warum kannst du den Feststellungsantrag nicht umwandeln?
Ich verstehe noch nicht mal, warum ihr nur einen Feststellungsantrag gestellt habt, statt gleich einen Zahlungsantrag.
Der Leistungsklage ist doch idR Vorzug vor der Feststellungsklage zu geben....

Unabhängig davon, ist der SchEA auf Erstattung der außergerichtlichen RA-Gebühren mE mit eurer Beauftragung entstanden und dieser SchEA ist von der Gegenseite zu ersetzen. Bezifferbar ist der Anspruch auch.

Ich sehe nichts, was gegen eine Umwandlung spricht.
NadineK1979
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#3

09.11.2018, 10:05

Sorry ich meinte natürlich Freistellungsantrag und nicht Feststellung....
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Adora Belle
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#4

09.11.2018, 10:22

Ich verstehe Euer Problem nicht recht. Ansonsten hat man doch immer die umgekehrte Situation, dass der Gegner die Zahlung bestreitet und deshalb statt Zahlungsantrag nur Freistellung möglich sein soll. Wenn hier der Gegner von Zahlung ausgeht, kann man doch leichten Herzens auch auf Zahlungsantrag umstellen. Einen Freistellungsanspruch will man sowieso nicht vollstrecken müssen, das ist lästiger als ein arbeitsgerichtliches Mahnverfahren.
NadineK1979
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#5

09.11.2018, 10:36

Ja da hast Du recht... Muss ich dann nicht begründen, wann die Zahlung erfolgt ist, wenn ich auf Zahlungsantrag umstelle? Die Selbstbeteiligung vom Mandanten ist noch nicht gezahlt.
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#6

09.11.2018, 11:31

Das geht mir jetzt ehrlich gesagt zu weit ins materielle Recht.
Feldhamster
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#7

09.11.2018, 12:16

Ich kenne mich mit Freistellungsanträgen nicht aus und schließe mich im übrigen Adora Belle an. Akte ab zu deinem Chef/deiner Chefin, die Lösung des Problems ist deren Aufgabe.
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