Hallo,
ich habe in einer Haftpflichtschadensache mit der Bruderhilfe von dort die Aufforderung erhalten, unsere Gebührenansprüche auf Grundlage des bestehenden Abkommens abzurechnen. Ich wusste bis dato nicht, dass die Bruderhilfe über Abkommen abrechnet. Ich habe daraufhin mal bei der RA-Kammer Hamm angerufen und nach einer entsprechenden Liste gefragt. Die gibt es leider nicht.
Hat von Euch jemand eine derartige "Liste" mit Versicherungen, die noch Abkommen abrechnen?
Viele Grüße
Anlise
erhöhte Gebühren in Haftpflichtsachen
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Es gibt keine Liste. Die Versicherung meint das Abkommen, welches Eure Kanzlei mit dieser Versicherung abgeschlossen hat. Wir haben auch mit manchen Versicherungen solch ein Gebührenabkommen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
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Es könnte aber auch sein, daß die Bruderhilfe wie die HUK nach dem 1,5 Modell abrechnet
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Was für ein 1,5 Modell?
Machen das ggf. noch weitere Versicherungen?
Ich kann mich zwar daran erinnern, dass es früher mal dieses Versicherungs/Gebührenabkommen gab, aber das ist doch meines Wissens irgendwann beendet worden? Oder trügt mich meine Erinnerung??
Machen das ggf. noch weitere Versicherungen?
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Die HUK zahlt nach wie vor die 1,5 bei vollständiger außergerichtlicher Regulierung, inkl. der Staffelung (müßte ich nachgucken) mehrere Auftraggeber, Streitwert über 10.000 € usw., deshalb meine Idee, da die Bruderhilfe das früher auch gemacht hat, daß es das so auch noch gibt.
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Also ich weiß es nur noch von der HUK.Feldhamster hat geschrieben: ↑08.11.2018, 12:00Was für ein 1,5 Modell?
Machen das ggf. noch weitere Versicherungen?
Ich kann mich zwar daran erinnern, dass es früher mal dieses Versicherungs/Gebührenabkommen gab, aber das ist doch meines Wissens irgendwann beendet worden? Oder trügt mich meine Erinnerung??
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Danke, das wusste ich nicht.
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Soenny hat geschrieben: ↑08.11.2018, 12:16Die HUK zahlt nach wie vor die 1,5 bei vollständiger außergerichtlicher Regulierung, inkl. der Staffelung (müßte ich nachgucken) mehrere Auftraggeber, Streitwert über 10.000 € usw., deshalb meine Idee, da die Bruderhilfe das früher auch gemacht hat, daß es das so auch noch gibt.
Der DAV weißt im AnwBl 11/2018 auf Seite 630 darauf hin, dass nunmehr auch die letzte Versicherung gegenüber dem DAV erklärt hat, nicht mehr nach den pauschalisierten Sätzen des DAV-Abkommens abzurechnen. Damit sind zukünftig alle RA-Gebühren für die Kfz-Schadenregulierung unabhängig vom Versicherer ausschießlich individuell im konkreten Einzelfall nach dem RVG abzurechnen.