erhöhte Gebühren in Haftpflichtsachen

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Anlise
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#1

08.11.2018, 11:15

Hallo,
ich habe in einer Haftpflichtschadensache mit der Bruderhilfe von dort die Aufforderung erhalten, unsere Gebührenansprüche auf Grundlage des bestehenden Abkommens abzurechnen. Ich wusste bis dato nicht, dass die Bruderhilfe über Abkommen abrechnet. Ich habe daraufhin mal bei der RA-Kammer Hamm angerufen und nach einer entsprechenden Liste gefragt. Die gibt es leider nicht.

Hat von Euch jemand eine derartige "Liste" mit Versicherungen, die noch Abkommen abrechnen?

Viele Grüße
Anlise
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AliceImWunderland
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#2

08.11.2018, 11:18

Es gibt keine Liste. Die Versicherung meint das Abkommen, welches Eure Kanzlei mit dieser Versicherung abgeschlossen hat. Wir haben auch mit manchen Versicherungen solch ein Gebührenabkommen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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Anlise
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#3

08.11.2018, 11:35

Danke
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Soenny
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#4

08.11.2018, 11:53

Es könnte aber auch sein, daß die Bruderhilfe wie die HUK nach dem 1,5 Modell abrechnet ;)
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Feldhamster
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#5

08.11.2018, 12:00

Was für ein 1,5 Modell?

Machen das ggf. noch weitere Versicherungen?

Ich kann mich zwar daran erinnern, dass es früher mal dieses Versicherungs/Gebührenabkommen gab, aber das ist doch meines Wissens irgendwann beendet worden? Oder trügt mich meine Erinnerung??
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Soenny
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#6

08.11.2018, 12:16

Die HUK zahlt nach wie vor die 1,5 bei vollständiger außergerichtlicher Regulierung, inkl. der Staffelung (müßte ich nachgucken) mehrere Auftraggeber, Streitwert über 10.000 € usw., deshalb meine Idee, da die Bruderhilfe das früher auch gemacht hat, daß es das so auch noch gibt.
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#7

08.11.2018, 12:29

Feldhamster hat geschrieben:
08.11.2018, 12:00
Was für ein 1,5 Modell?

Machen das ggf. noch weitere Versicherungen?

Ich kann mich zwar daran erinnern, dass es früher mal dieses Versicherungs/Gebührenabkommen gab, aber das ist doch meines Wissens irgendwann beendet worden? Oder trügt mich meine Erinnerung??
Also ich weiß es nur noch von der HUK.
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#8

08.11.2018, 12:48

Danke, das wusste ich nicht.
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#9

15.11.2018, 10:21

Soenny hat geschrieben:
08.11.2018, 12:16
Die HUK zahlt nach wie vor die 1,5 bei vollständiger außergerichtlicher Regulierung, inkl. der Staffelung (müßte ich nachgucken) mehrere Auftraggeber, Streitwert über 10.000 € usw., deshalb meine Idee, da die Bruderhilfe das früher auch gemacht hat, daß es das so auch noch gibt.

Der DAV weißt im AnwBl 11/2018 auf Seite 630 darauf hin, dass nunmehr auch die letzte Versicherung gegenüber dem DAV erklärt hat, nicht mehr nach den pauschalisierten Sätzen des DAV-Abkommens abzurechnen. Damit sind zukünftig alle RA-Gebühren für die Kfz-Schadenregulierung unabhängig vom Versicherer ausschießlich individuell im konkreten Einzelfall nach dem RVG abzurechnen.
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