Klage vor dem Sozialgericht, Antrag außergerichtliche Kosten

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Melanie
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#1

26.10.2018, 11:06

Moin Moin,
ich soll eine Klage beim Sozialgericht einreichen. Was ist mit den außergerichtlichen Anwaltskosten? In Zivilsachen beantrage ich diese, ist das auch so bei den Sozialgerichten?
Viele Grüße

Melanie :pcwink
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Adora Belle
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#2

26.10.2018, 11:46

OMG, man lässt Dich doch nicht etwa selbst die Klage formulieren? Tut mir leid, aber das geht gar nicht. Sieht man an Deiner Frage. Die Klageschrift im Sozialrecht ist völlig anders aufgebaut, als im Zivilrecht.

Die vorgerichtlichen Kosten werden in der gerichtlichen Kostenentscheidung berücksichtigt, soweit die Klage Erfolg hat. Dann sind auch diese Kosten von der Kostentscheidung umfasst.
Feldhamster
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#3

26.10.2018, 12:36

Hallo Melanie,

ich finde es gut, dass du mitdenkst und lieber nachfragst.
Jedoch stimme ich auch Andora Belle zu, dass die Klageformulierung RA-Aufgabe ist.

Da es im Sozialrecht ja häufig vorkommt:
Ist Mandant Selbstzahler oder gab es für das Widerspruchsverfahren Beratungshilfe?
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Melanie
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#4

01.11.2018, 09:57

@Adora Belle: Danke für den gut gemeinten Hinweis, aber ich habe gar nicht geschrieben, dass ich die Klage formuliere ;-). Ich habe lediglich mitgedacht ;-) und daher in diesem Fachforum legitimer Weise nachgefragt. Trotzdem vielen lieben Dank für die "gutgemeinten" Ausführungen.

@Feldhamster: Es gab leider keine Beratungshilfe. Das Problem hat sich mittlerweile auch gelöst. Es gibt eine Rechtsschutzversicherung mit der wir eine Gebührenvereinbarung für solche Fälle haben. :thx
Viele Grüße

Melanie :pcwink
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Adora Belle
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#5

01.11.2018, 10:08

Stimmt, da hatte ich zuviel reininterpretiert. Und auch wenn Du das wiederum anders gelesen hast, Du kannst die "" weglassen. Meine Ausführen waren tatsächlich gut gemeint. Es erschreckt mich immer wieder, mit welchen fachlichen Aufgaben die ReNos/ReFAs in manchen Kanzleien alleingelassen werden.

Mein Satz 2 war im übrigen auch eine Antwort auf Deine Frage. Und die Erstattung durch die RSV ersetzt nicht den Anspruch, die vorgerichtlichen Kosten vom Gegner erstattet zu verlangen.
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Melanie
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#6

01.11.2018, 10:17

Stimmt, auch ich habe scheinbar zu viel reininterpretiert -touché-.
Viele Grüße

Melanie :pcwink
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#7

01.11.2018, 10:35

:prost
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