Berechnung Verfolgungsverjährung OWi-Sache
Verfasst: 16.10.2018, 15:48
Hallo zusammen.
Ich brauche einmal Hilfe von den OWi-Spezialisten bzgl. der Fristenberechnung.
Grundsätzlich erste Frage ist:
Auf wie viele Monate beläuft sich die Frist ab der Zustellung des Bußgeldbescheides in Verkehrssachen? 3 Monate oder 6 Monate?
Falls benötigt kann ich nachfolgend nochmals kurz den Datenstrang der einzelnen Vorkommnisse aufstellen:
19.01.2018 - OWi begangen
23.02.2018 - Anhörungsbogen von Behörde erstellt
06.03.2018 - Anhörungsbogen Mdt. zugegangen
11.04.2018 - Bußgeldbescheid erlassen
13.04.2018 - Bußgeldbescheid unter Geschäftsadresse zugestellt (da Mdt. keinen Wohnsitz in Deutschland hat)
16.04.2018 - wir haben Abschrift d. Bußgeldbescheides von Behörde erhalten
17.04.2018 - Einspruch eingelegt
26.06.2018 - Mitt. d. Behörde v. 14.06. über Abgabe der Sache an die StA erhalten
25.07.2018 - Zustellung Terminsladung an Mdt. unter Geschäftsadresse
24.09.2018 - wir erhalten Terminsumladung (nicht bekannt, ob Mdt. diese auch erhalten hat)
Ich habe leider die Vermutung, dass die vorstehenden Ereignisse alle die Verjährung unterbrochen haben, würde aber gerne trotzdem die Meinung von Fachleuten hören
Zwar haben wir vorgetragen, dass die Zustellung des Bescheides nicht wirksam war, aber das Gericht sieht das leider anders.
Vielen Dank im Voraus für Hinweise und Antworten!
Eure FeldKiel
Ich brauche einmal Hilfe von den OWi-Spezialisten bzgl. der Fristenberechnung.
Grundsätzlich erste Frage ist:
Auf wie viele Monate beläuft sich die Frist ab der Zustellung des Bußgeldbescheides in Verkehrssachen? 3 Monate oder 6 Monate?
Falls benötigt kann ich nachfolgend nochmals kurz den Datenstrang der einzelnen Vorkommnisse aufstellen:
19.01.2018 - OWi begangen
23.02.2018 - Anhörungsbogen von Behörde erstellt
06.03.2018 - Anhörungsbogen Mdt. zugegangen
11.04.2018 - Bußgeldbescheid erlassen
13.04.2018 - Bußgeldbescheid unter Geschäftsadresse zugestellt (da Mdt. keinen Wohnsitz in Deutschland hat)
16.04.2018 - wir haben Abschrift d. Bußgeldbescheides von Behörde erhalten
17.04.2018 - Einspruch eingelegt
26.06.2018 - Mitt. d. Behörde v. 14.06. über Abgabe der Sache an die StA erhalten
25.07.2018 - Zustellung Terminsladung an Mdt. unter Geschäftsadresse
24.09.2018 - wir erhalten Terminsumladung (nicht bekannt, ob Mdt. diese auch erhalten hat)
Ich habe leider die Vermutung, dass die vorstehenden Ereignisse alle die Verjährung unterbrochen haben, würde aber gerne trotzdem die Meinung von Fachleuten hören
Zwar haben wir vorgetragen, dass die Zustellung des Bescheides nicht wirksam war, aber das Gericht sieht das leider anders.
Vielen Dank im Voraus für Hinweise und Antworten!
Eure FeldKiel