Hallo Zusammen,
die Mandantin führt seit geraumer Zeit verschiedene Rechtsstreite gegen ihre Vermieter.
Nunmehr kam sie mit einer neuen Sache zu uns. Sie bat uns, die NK-Abrechnung für 2017 zu prüfen. Dies haben wir getan. Alle soweit OK und die Abrechnung war in sich schlüssig.
Wir haben für diese Sache dann um Deckung bei ihrer RS gebeten. Die lehnte jedoch ab.
Sie beruft sich auf folgendes:
Rechtsschutz besteht nur dann, wenn ein Rechtsschutzfall eingetreten ist.
Es muss ein Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften begangen worden sein.
Es liegt ausschließlich ein wirtschaftliches Interesse vor, kein rechtliches.
...
Meine Frage nunmehr: Können wir diesen gegenüber wirklich nicht mal eine Beratungsgebühr oder dergleichen abrechnen? Habt ihr eine Idee oder Tipps?
Besten Dank vorab.
Ablehnung Deckung der Rechtsschutzversicherung
- Tigerle
- ...ist hier unabkömmlich !
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- Registriert: 30.01.2008, 09:20
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Wir kennen den Versicherungsvertrag Eurer Mandantin natürlich nicht, daher können wir nicht sagen, ob die Aussage der Versicherung richtig ist.
War die Nebenkostenabrechnung denn in Ordnung oder habt Ihr Fehler darin entdeckt?
Wenn schon mehrere Rechtsstreite laufen, wird die Rechtschutzversicherung vermutlich auch nicht aus Kulanz eine Beratungsgebühr bezahlen.
War die Nebenkostenabrechnung denn in Ordnung oder habt Ihr Fehler darin entdeckt?
Wenn schon mehrere Rechtsstreite laufen, wird die Rechtschutzversicherung vermutlich auch nicht aus Kulanz eine Beratungsgebühr bezahlen.
Super, besten Dank. In der aktuellen NK waren keine Fehler... Ich werde mal prüfen, ob wir bereits in vorherigen NK-Prüfungen Fehler feststellen konnten.