Berechnung Kindesunterhalt

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Nadine1307
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#1

10.10.2018, 11:30

Hallo zusammen,

ich muss zum ersten Mal Kindesunterhalt berechnen und weiß nicht recht, ob ich es richtig mache.

Unser Mandant hat zwei außereheliche Kinder (20 und 13 Jahre), er ist verheiratet und hat einen 3jährigen ehelichen Sohn.

Der Verdienst beträgt € 1.540,00 netto.

Das Jugendamt möchte nun für die zweite Tochter (13 Jahre) monatlichen Unterhalt von € 360,00.

Unser Mandant bat uns zu prüfen, ob dass korrekt ist, da das JA auch keine Berechnung beigefügt hat.

Ich gehe davon aus, dass für die erste Tochter (20 Jahre) ein monatlicher Unterhalt von € 527 anfällt,
für die zweite Tochter (13 Jahre) € 467,00.

Wie verhält es sich mit dem ehelichen 3jährigem Sohn? Muss dieser nicht auch berücksichtigt werden?

Ich gehe von einem Selbstbehalt von € 1.080 aus, dass vom Gehalt nur € 460,00 übrig bleiben.

Ich müsste also eine Mängelberechnung machen (Unterhalt abzgl. Kindergeld x Differenz aus Gehalt und Selbstbehalt = zu zahlender Unterhalt).
Ist das so korrekt?

Lieben Dank im Voraus für Antworten
Martin Filzek
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#2

10.10.2018, 12:23

Du musst die Frage in einem anderen Forenbereich bei Rechtsanwaltstätigkeit im Familienrecht einstellen und nicht bei Notariat würde ich sagen, da es ja nichts ist was mit dem Notariat zu tun hat?
Welcher Forenbereich das wäre weiß ich auch nicht, ich glaube es gibt vielleicht keinen, weil es eben eine Sache der Rechtsanwälte / Familienrecht-Spezialisten selbst ist und keine tgypische Rechtsanwaltsfachangestelten-Tätigkeit?
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
Nadine1307
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#3

10.10.2018, 12:29

Ich hatte diesen bei unter Notariat Familienrecht veröffentlicht, da keine andere Forenüberschrift sonst gepasst hätte.
Vielleicht habe ich ja Glück und bekomme trotzdem eine Antwort.
mrsgoalkeeper
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#4

10.10.2018, 12:47

Unabhängig davon, dass das hier der falsche Themenbereich ist und die Berechnung von Kindesunterhalt - gerade bei dieser nicht 08/15-Konstellation - Anwaltssache ist, frage ich mich, wie Du darauf kommst, dass für die 20-jährige Tochter von Eurem Mandanten Unterhalt zu zahlen ist und warum dieser alleine für den Unterhalt geradestehen sollte.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Nadine1307
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#5

10.10.2018, 13:08

Weil die 20jährige Tochter noch bei der Mutter lebt und noch zur Schule geht, dachte ich, dass ihr der Unterhalt zusteht.
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Soenny
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#6

10.10.2018, 13:42

Und ich sage, das ist ein Fall für den Chef oder Rechtsberatung ;)

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