KfB wird erlassen, bevor SW-Festsetzungsbeschluss vorliegt. Innerhalb der Stellungnahmefrist zum KfA haben wir bereits darauf hingewiesen, dass die TG aus einem zu hohen SW berechnet wurde. Unsere SN hat sich vermutlich mit Erlass des KfB überschnitten.
Nach Zustellung des KfB haben wir Beschwerde eingelegt. Nach Erlass des SW-Festsetzungsbeschlusses wird KfB "auf die Beschwerde des Klägers analog § 107 Abs. 1 aufgehoben" und neu gefasst.
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich hier eine Kostenentscheidung zu unseren Gunsten für das Beschwerdeverfahren erreichen kann.
Danke schon mal für eure Meinungen dazu.
Abänderung KfB
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Die genannte Lösung des Gerichts hat zur Folge, dass die eingelegte Beschwerde nicht entschieden worden ist. Ich würde das Gericht fragen, was es mit der Beschwerde zu tun gedenkt inklusive einer KGE. Die Beschwerde einfach unbeachtet zu lassen ist mit Sicherheit fehlerhaft.
~ Grüßle ~
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