Klagerücknahme

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Sha

#1

14.09.2018, 09:08

Hey Leute, ich hoffe wirklich sehr dass mir vielleicht einer helfen kann.

In einer Darlehensangelegenheit haben wir mit der Gegenseite einen Vergleich geschlossen. Das Gericht hatte zuvor einen Termin anberaumt, welcher jetzt aufgrund des Vergleiches aufgehoben wurde.

Mein Chef sagte jetzt, da wir bereits einen Vorschuss an das Gericht i.H.v. 1.533 € geleistet hatten, soll ich das Gericht jetzt anschreiben und darum bitten, uns den Vorschuss zurückzuzahlen, allerdings behalten die ja die Kosten für die Klage bzw. Klageverfahren ein .. und das ist ja auch in Ordnung, nur wie soll ich das jetzt erklären und formulieren..also dass wir den Vorschuss zurück möchten und das die die Kosten für die Klage einbehalten können

Ich hoffe einer kann helfen weil er das jetzt sofort möchte :-?
Zuletzt geändert von Sha am 14.09.2018, 09:32, insgesamt 2-mal geändert.
hefalumpine
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#2

14.09.2018, 09:25

Was ist denn das für eine Entscheidung die Euch vorliegt?

Ansonsten würde ich nur schreiben … Wir bitten um Erstattung nicht verbrauchter Gerichtskosten
Sha

#3

14.09.2018, 09:27

hefalumpine hat geschrieben:
14.09.2018, 09:25
Was ist denn das für eine Entscheidung die Euch vorliegt?

Ansonsten würde ich nur schreiben … Wir bitten um Erstattung nicht verbrauchter Gerichtskosten
Entschuldigung es ist ein Beschluss, worin das Gericht die kosten hat festsetzen lassen und keine wirkliche Entscheidung über die Sache.

Reicht es aus, wenn ich es so formuliere wie du es erklärt hast?
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Anahid
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#4

14.09.2018, 09:43

Dein Sachverhalt ist unvollständig.

Wenn ein außergerichtlicher Vergleich getroffen wurde: Was wurde hinsichtlich der Beendigung des Verfahrens vereinbart (Erledigungserklärung oder Klagerücknahme)? Was wurde in dem Vergleich bzgl. der Kosten vereinbart?
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Sha

#5

14.09.2018, 09:52

Tut mir leid, du hast vollkommen Recht Anahid!

Mit Abschluss des Vergleichs sind sämtliche wechselseitige Ansprüche aufgrund des streitgegenständlichen Darlehensvertrages vollständig erledigt.

Und die Partei zu 2., also WIR, müssen laut dem Vergleich unverzüglich nach Vergleichsschluss die Klage sofort zurücknehmen.

Jede Partei zahlt die Kosten der Rechtsverfolgung selbst
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Anahid
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#6

14.09.2018, 09:54

Also müsst Ihr die Klage zurücknehmen. Die Erstattung der Gerichtskosten erfolgt in einem solchen Fall automatisch. Da musst Du gar nichts beantragen.
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Sha

#7

14.09.2018, 09:57

Anahid hat geschrieben:
14.09.2018, 09:54
Also müsst Ihr die Klage zurücknehmen. Die Erstattung der Gerichtskosten erfolgt in einem solchen Fall automatisch. Da musst Du gar nichts beantragen.
Ja hab ich mir zuerst auch gedacht, aber da die beim Gericht wahrscheinlich immer noch nicht erstattet haben hat mich Chefdarum gebeten die anzuschreiben. Ist denn die Formulierung "bitten wir um Erstattung nicht verbrauchter Gerichtskosten" okey?
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#8

14.09.2018, 10:01

Jepp, das kannst Du dann durchaus schreiben.
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