Große Ernüchterung

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Anahid
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#11

14.09.2018, 09:11

Seh ich genau wie Sonnenkind. Ich würde denen klipp und klar sagen, dass ein Vertrag mit solchen Konditionen, die im Übrigen unzulässig sind, nicht in Frage kommt.

Ist ja wohl lächerlich. :motz
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#12

14.09.2018, 11:02

Und dann gibt es noch so einen komischen Passus mit den Rechten an meinen Arbeitsergebnissen. Sollte ich dazu beitragen, so habe ich das verstanden, und etwas zugunsten der Firma erschaffen, dann habe ich aber keine Rechte mehr dran. Vielmehr soll ich dann unter einem weiteren Punkt auf die Nennung als Urheber/Miturheber verzichten und einem Hinweis auf den Arbeitgeber zustimmen. Und noch mehr so ein Blödsinn. Wenn ich also eine Arbeitserleichterung (z.B. Excelprogramm) erschaffen würde, dann habe ich selber keine Rechte mehr dran? Das sind ganz viele Punkte, aber ok, gilt wohl eher für Itler, aber was hat das in meinem Vertrag zu suchen :kopfkratz.
Liebe Grüße

Sylvia

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Anahid
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#13

14.09.2018, 11:03

GVZ-Schickerin hat geschrieben:
14.09.2018, 11:02
Und dann gibt es noch so einen komischen Passus mit den Rechten an meinen Arbeitsergebnissen. Sollte ich dazu beitragen, so habe ich das verstanden, und etwas zugunsten der Firma erschaffen, dann habe ich aber keine Rechte mehr dran. Vielmehr soll ich dann unter einem weiteren Punkt auf die Nennung als Urheber/Miturheber verzichten und einem Hinweis auf den Arbeitgeber zustimmen. Und noch mehr so ein Blödsinn. Wenn ich also eine Arbeitserleichterung (z.B. Excelprogramm) erschaffen würde, dann habe ich selber keine Rechte mehr dran? Das sind ganz viele Punkte, aber ok, gilt wohl eher für Itler, aber was hat das in meinem Vertrag zu suchen :kopfkratz.
Das ist aber grundsätzlich ein Standardsatz, der in vielen Verträge vorkommt. Bei dem hätte ich jetzt weniger Bauchschmerzen. Allerdings ist der in einem Vertrag einer Rechtsanwaltsfachangestellten eher unüblich.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#14

14.09.2018, 11:36

Stimmt. Ich sag ja, die haben einen vorgefertigten Vertrag genommen, angepasst und gut.

Allerdings was am Anfang in den Gesprächen sehr verlockend klang ist eben, dass Grundgehalt plus der Ausbildungsvergütung und dem Boni. Wobei die Ausbildungsvergütung im Vertrag jetzt plötzlich variabel sein soll und vorher hieß es im Gespräch, kommen monatlich jeweils 100,00 EUR jeden Monat dazu und eben der Bonus. Dann wäre ich nämlich im dritten Monat bei mehr, als ich jetzt habe. Aber Vergütung und Bonus können ziemlich schnell wegfallen, weil ich denke, Bonus, sowieso, aber auch die Vergütung ist freiwillig und dann habe ich nur noch das Grundgehalt . Anders wäre es ja, wenn diese Vergütung und der Bonus eingerechnet worden wären, aber zusätzliche Sachen können ja immer wegfallen, oder sehe ich das falsch? Wenn ich das Grundgehalt dann nur habe, habe ich weniger als jetzt. Verschlechterung ist ja hier sowas von möglich.

Auf den ersten Blick sah es so aus, dass man mit dem Vorankommen in den Ausbildungsstufen sich echt finanziell verbessern kann. Aus dem Vertrag geht das nicht wirklich hervor. Hätte dann die Staffelung nicht drin stehen müssen und auch die Ausbildungsstufen? Man wird speziell zum Unfallschadenabwickler geschult.
Liebe Grüße

Sylvia

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#15

14.09.2018, 11:40

Naja, angepasst haben die aber nicht wirklich viel.
Ich würde auch die Finger davon lassen, mit Hinweis auf den Vertrag.
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#16

14.09.2018, 11:48

Aus einem Arbeitsvertrag muss meines Erachtens für den Arbeitnehmer nachvollziehbar sein, wie sich einzelne Gehaltsbestandteile zusammensetzen. Bei Bonuszahlungen sind also z. B. die einzelnen Faktoren anzugeben und wie sie gewichtet werden, evtl. eine Berechnungsformel + -beispiel.Gleiches gilt für die Ausbildungsvergütung. Da sollte sich aus dem Arbeitsvertrag verständlich ergeben, ob und in welcher Höhe sie monatlich entsteht, ob und in welchem Umfang sie gekürzt werden kann, ganz wegfällt oder evtl. sogar zurückgefordert werden kann, wenn man z. B. während der Probezeit geht/gegangen wird. Man muss doch z. B. prüfen können, ob man überhaupt auf den Mindestlohn kommt, wenn schlimmstenfalls nur noch das Grundgehalt übrig bleibt. Wenn das Gehaltssystem überhaupt nicht nachvollziehbar ist, stellt sich gerade beim Anwalt die Frage, ob das evtl. gerade Sinn der Sache ist, dass man diese Passage so formuliert, dass man sich möglichst viele Türen offenhalten kann. So nach dem Motto "Da hatten wir hier eine andere Lesart."
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#17

14.09.2018, 12:48

Die Rückzahlung ist klar dokumentiert :vogel . Beispiele sind nicht vorhanden, wie sich das zusammensetzt.
Liebe Grüße

Sylvia

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#18

14.09.2018, 15:38

Ich habe Ähnliches erlebt. Gespräch super, schon total vertraut und familiär - Vertrag der Horror. Auf einmal Mehrarbeit bis 50 Stunden die Woche als mit Gehalt abgegolten ohne Ausgleich, Urlaub schwierig... Einfach sehr viele Passagen, die auf viel Arbeit wenig Rechte deuteten. Ich habe diese hinterfragt und bekam zur Antwort, ich solle schon einmal kündigen, man kläre das dann schon. Ich fragte noch einmal zurück und hörte nichts mehr. Die Agentur, die mir das Gespräch vermittelt hatte rief schließlich einen Tag später an und sagte, völlig schockiert, dass jemand anderes eingestellt worden war (Berufsanfängerin, die keine Fragen stellte). Hätte ich, wir vom zukünftigen Chef immer wieder gefordert quasi nach dem Gespräch sofort gekündigt, wäre ich arbeitslos und gesperrt gewesen!

Ich würde die Finger davon lassen, es sei denn, es wird Dir unkompliziert eine Änderung der Passagen angeboten. Vermutlich sagen sie aber, es sei der Standardvertrag, den alle haben, da kann man nix machen.

So oder so aber alles Gute für den weiteren Weg! :-)
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#19

15.09.2018, 10:01

@Cammar,

das ist krass. Allein das kündigen Sie schon einmal ich kläre das. Man kündigt doch nicht bevor man was Neues unterschrieben hat. Was denken die sich denn.

Was mir auch jetzt wieder so einfällt bei mir, war eine Aussage im Telefoninterview als es um das Gehalt ging. Da wurde mit gesagt aufgrund meiner Gehaltsvorstellung, das meine Vorstellung nicht so ganz passt mit dem was sie sich vorstellen, aber im Vorstellungsgespräch müsste man mal schauen, wo bei mir und ihnen die Schmerzgrenze liegt. Im Gespräch war dann davon keine Rede mehr, da gemeint wurde es ist transparent gehalten und alle mit dem gleichen anfangen. ist mir aber auch erst im Nachhinein eingefallen. Von daher wird auch der Vertrag für alle wohl gelten.
Zuletzt geändert von GVZ-Schickerin am 17.09.2018, 14:27, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße

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#20

15.09.2018, 14:32

Bei den Konditionen beschlägt einem ja die Brille! Der Vertrag gehört - siehe schon Soenny - in die Ablage rund, Holz, geflochten aka Papierkorb. Nichts weiter. Mit solch einem Schandwerk kann man sich nur die Zukunft versauen.
Zuletzt geändert von 13 am 16.09.2018, 16:06, insgesamt 1-mal geändert.
~ Grüßle ~
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