PKH bewilligt aber ohne Rechtsanwalt?

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SiBa
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#1

11.09.2018, 12:49

Hallo,

hier wird gerade eine Akte diskutiert und wir verstehen einfach nicht, was uns das Gericht sagen möchte. Vll weiß jemand von euch mehr...

Wir vertreten Beklagte. Wir haben PKH beantragt. Beklagte hat PKH bewilligt bekommen (Beschluss: "Der Beklagten wird für den ersten Rechtszug mit Wirkung ab Antragstellung -auch für den Vergleich - Prozesskostenhilfe bewilligt")
Verfahren ist mit Vergleich beendet. Ich rechne PKH ab.
Kommt ne Nachricht vom Gericht: " Gem. Beschluss des ... usw. wurde der Beklagten Prozesskostenhilfe ohne Beiordnung eines Rechtsanwalts (das war tatsächlich fett gedruckt) bewilligt. ... Eine Anwaltsvergütung durch die Staatskasse scheidet daher aus."

Ich verstehe es einfach nicht... Was macht es denn für einen Sinn, PKH zu bewilligen aber ohne Beiordnung? Was sollte denn sonst per PKH erstattet werden, wenn nicht die eigenen Rechtsanwaltskosten... :nachdenk
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#2

11.09.2018, 12:57

Es müssen keine Gerichtskosten gezahlt werden.

Edit: Das ist der gesetzliche Standardfall der PKH. Eine Beiordnung gibt es nur, wenn diese für das verfahren erforderlich ist.
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Riverside
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#3

11.09.2018, 12:59

Das kenn ich jetzt nur von ZV-Sachen :kopfkratz

Sehr eigenartig
Dracarys!

Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
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SiBa
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#4

11.09.2018, 13:05

... hat geschrieben:
11.09.2018, 12:57
Es müssen keine Gerichtskosten gezahlt werden.

Edit: Das ist der gesetzliche Standardfall der PKH. Eine Beiordnung gibt es nur, wenn diese für das verfahren erforderlich ist.
Wie... GK muss sie doch eh nicht vorauszahlen, als Beklagte... Oder was meinst du?
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#5

11.09.2018, 13:13

Und soweit die Beklagte unterliegt kommt §31 III GKG zur Anwendung.
Im Übrigen kann auch eine Vorschusspflicht für etw. Sachverständigenkosten in Betracht kommen.
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SiBa
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#6

11.09.2018, 13:22

Ahhh ok... das macht Sinn... Daran habe ich gar nicht gedacht.
Dankeschön
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