Hallo,
hier wird gerade eine Akte diskutiert und wir verstehen einfach nicht, was uns das Gericht sagen möchte. Vll weiß jemand von euch mehr...
Wir vertreten Beklagte. Wir haben PKH beantragt. Beklagte hat PKH bewilligt bekommen (Beschluss: "Der Beklagten wird für den ersten Rechtszug mit Wirkung ab Antragstellung -auch für den Vergleich - Prozesskostenhilfe bewilligt")
Verfahren ist mit Vergleich beendet. Ich rechne PKH ab.
Kommt ne Nachricht vom Gericht: " Gem. Beschluss des ... usw. wurde der Beklagten Prozesskostenhilfe ohne Beiordnung eines Rechtsanwalts (das war tatsächlich fett gedruckt) bewilligt. ... Eine Anwaltsvergütung durch die Staatskasse scheidet daher aus."
Ich verstehe es einfach nicht... Was macht es denn für einen Sinn, PKH zu bewilligen aber ohne Beiordnung? Was sollte denn sonst per PKH erstattet werden, wenn nicht die eigenen Rechtsanwaltskosten...
PKH bewilligt aber ohne Rechtsanwalt?
- SiBa
- Daueraktenbearbeiter(in)
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Wie... GK muss sie doch eh nicht vorauszahlen, als Beklagte... Oder was meinst du?
Kaffee erreicht Stellen, wo Motivation nur schwer hinkommt!
Einen schönen Tag euch allen...
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- SiBa
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Ahhh ok... das macht Sinn... Daran habe ich gar nicht gedacht.
Dankeschön
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