Hi Leute, ich hab ein kleines Problem wie ich etwas verständlich Formulieren soll..(Verwaltungsrecht)
Also wir haben die Vertretung beim Bundesamt für 8 Personen angezeigt. Hinsichtlich der außerger. Vertretung haben wir die Kosten einheitlich für alle 8 Personen abgerechnet. Der Gegenstandswert liegt für 8 P. bei 12.000 €.
Kurz bevor die Sache anhängig wurde hat das Bundesamt dann 2 Verfahren daraus gemacht.
1. Verfahren der Kinder
2. Verfahren der Eltern.
Die Sache wurde dann anhängig. Beim Gericht sind also 2 Verfahren anhängig. Diese 2 Verfahren muss ich nun nach PKH abrechnen. Die beim Gericht wissen ja nicht das es vorher ein einheitliches Verfahren war, und die außerger. Kosten für alle 8 Personen zusammen entstanden sind. Mein Chef sagte, ich soll den jetzt erklären, dass es anfangs 1 Verfahren war und dann das BAMF 2 daraus gemacht hat, bevor die sich wunder wie diese außerger. Kosten entstanden sind und warum wir mit einem Gegenstandswert v. 12.000 € abgerechnet haben.
Oh man ich weiß nicht, ob es verständlich ist
Formulierung
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Wie habt Ihr außergerichtlich abgerechnet 1,3 GG Nr. 2300 nach 12.000 € oder 1,3 GG Nr. 2300 + Erhöhung 0,3 Nr. 1008 je weitere Person nach 12.000?
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Welchen Streitwert hat das Gericht festgesetzt?
Also wir befinden uns im Asylverfahren. Hier ist hinsichtlich des Gegenstandwertes für die erste Person 5.000 € und für jede weitere Person 1000 € zu berechnen. Somit liegt der Gegenstandswert in dieser Sache mit 8 P. bei 12.000 € .Feldhamster hat geschrieben: ↑11.09.2018, 15:24Wie habt Ihr außergerichtlich abgerechnet 1,3 GG Nr. 2300 nach 12.000 € oder 1,3 GG Nr. 2300 + Erhöhung 0,3 Nr. 1008 je weitere Person nach 12.000?
Insgesamt haben wir für das Verfahren der 8 Personen außergerichtlich 958,19 € bekommen. Das haben wir aber so mit den Mdt, vereinabrt ohen Festsetzung des Gerichts
Genau die 3200 und ganz normal Postpauschale + Mwst.
Zuletzt geändert von Sha am 11.09.2018, 15:52, insgesamt 2-mal geändert.
958,19 €
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Das Gericht hat eure Anwaltsgebühren als Streitwert festgesetzt? Das wäre ja bedeutend niedriger als euer außergerichtlicher Streitwert....
Hm...generell würde ich wohl in dem Verfahren der Eltern die hälftige Geschäftsgebühr nach Wert 6.000,00 (1. Person 5000 € + 2. Person 1000 €) anrechnen und in dem Verfahren der Kinder ebenfalls nach 6.000 (1000 € pro Person) und dem Gericht das erklären unter Verweis jeweils auf das andere Verfahren (Erklärung so, wie du es oben beschrieben hast).
Hm...generell würde ich wohl in dem Verfahren der Eltern die hälftige Geschäftsgebühr nach Wert 6.000,00 (1. Person 5000 € + 2. Person 1000 €) anrechnen und in dem Verfahren der Kinder ebenfalls nach 6.000 (1000 € pro Person) und dem Gericht das erklären unter Verweis jeweils auf das andere Verfahren (Erklärung so, wie du es oben beschrieben hast).