Für die Beauftragung des Gerichtsvollziehers und die damit verbundene Abgabe der Vermögensauskunft, sind kosten in Höhe von 45,11 € entstanden. Für diese Kosten müssten Sie aufkommen. Der Gerichtsvollzieher MUSTer hat die genannten Kosten von meinem Konto abgebucht, sodass ich Sie nunmehr bitten muss, mir den abgebuchten Betrag in Höhe von 45,11 € auf mein unten genanntes Konto zu erstatten
wie hört sich das an, bin unsicher
Danke im Voraus
Formulierung
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Ich nehme mal an, das Schreiben geht an den Mandanten? Dann würde ich die GVZ-Rechnung hinschicken mit dem Text "... anbei erhalten Sie die Gerichtsvollzieherrechnung vom ... über € 45,11. Wir haben diese Kosten zunächst aus eigenen Mitteln für Sie verauslagt. Bitte erstatten Sie uns diesen Betrag binnen ... Tagen auf unser unten angegebenes Kanzleikonto."
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Hallo,
also ich würde es etwas anders formulieren, da bei Deiner Formulierung dann noch rein müsste, dass zwar der Mdt. die Kosten vorstrecken muss aber im Wege der ZV wieder beigetrieben werden.
Schreib doch einfach:
in vorstehender Zwangsvollstreckungssache hat Herr GVZ Muster die entstandenen Kosten mit Rechnung vom 00.00.2018 bekannt gegeben, welche von mir bereits am 00.00.2018 bezahlt wurden. Ich darf Sie deshalb bitten, die von mir verauslagten Gerichtsvollzieherkosten auf mein Konto zur Gutschrift zu bringen. Als Anlage fügst Du dann die Rechnung bei.
LG:-)
also ich würde es etwas anders formulieren, da bei Deiner Formulierung dann noch rein müsste, dass zwar der Mdt. die Kosten vorstrecken muss aber im Wege der ZV wieder beigetrieben werden.
Schreib doch einfach:
in vorstehender Zwangsvollstreckungssache hat Herr GVZ Muster die entstandenen Kosten mit Rechnung vom 00.00.2018 bekannt gegeben, welche von mir bereits am 00.00.2018 bezahlt wurden. Ich darf Sie deshalb bitten, die von mir verauslagten Gerichtsvollzieherkosten auf mein Konto zur Gutschrift zu bringen. Als Anlage fügst Du dann die Rechnung bei.
LG:-)